Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 13. und 20. Februar 2019

08.02.2019

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 13. und 20. Februar 2019 Stellung.

Traktandum 32/2: Motion betreffend neue Planung für Wohnungsbau entlang Grenzacherstrasse

Der Kanton Basel-Stadt wächst und prosperiert seit Jahren und wird dies aller Voraussicht nach auch in Zukunft tun. Sowohl freie Wohn- als auch Wirtschaftsflächen werden immer rarer und befinden sich dadurch zunehmend im gegenseitigen Wettbewerb.

Die vorliegende Motion fordert den Regierungsrat dazu auf, die Neuplanung im Areal zwischen Grenzacherstrasse, Bahndamm sowie Rankstrasse und Hörnliallee, welches sich in unmittelbarer Nähe zum Standort der Firma Hoffmann-La Roche befindet, der in den kommenden Jahren nochmals ausgebaut werden soll, nach definierten Kriterien zu bearbeiten und dem Parlament vorzulegen. Insbesondere soll die Grenzacherstrasse an den Bahndamm verlegt und eine andere Form der Bebauung geprüft werden als jene mit Hochhäusern, welche im Referendum von 2014 klar abgelehnt wurde.

Die Handelskammer unterstützt die vorliegende Motion grundsätzlich. Das Areal kann im Moment als unternutzt betrachtet werden und eignet sich nach Verlegung der Grenzacherstrasse sehr gut für qualitativ hochwertiges Wohnen. Die Handelskammer verspricht sich hierdurch jedoch auch einen verminderten Druck auf bestehende Wirtschaftsflächen im Kanton Basel-Stadt, welche nicht immer mehr der Wohnnutzung zugeführt werden sollen. Weiter muss eine allfällige Verlegung der Grenzacherstrasse dringend so von Statten gehen, dass mindestens die gleiche Kapazität wie heute zur Verfügung steht. Eine Kapazitätssteigerung der Hörnliallee muss durch die veränderte Verkehrsführung ebenfalls geprüft werden. Unter dieser Prämisse befürwortet die Handelskammer auch die Motion Wartburg und Kölliker (Traktandum 32/1).

Wir bitten Sie daher, die Motion an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 41: Motion betreffend massvolle Erleichterung von verlängerten Öffnungszeiten für Events

Der Detailhandel, insbesondere in der Innenstadt, steht vor grossen Herausforderungen. Frankenstärke, höhere Kosten gegenüber dem Ausland, strengere Ladenöffnungszeiten und die stetig zunehmende Bedeutung von e-Commerce führen dazu, dass sich die Läden durch andere Mittel von der Konkurrenz abheben müssen.

Die Motionärin schlägt daher vor, dass an maximal sechs Werktagen pro Jahr bewilligungsfrei bis längstens um 22:00 Uhr spezielle Events durchgeführt werden können sollen.

Für die Handelskammer beider Basel ist dies ein moderater und pragmatischer Weg, um die Rahmenbedingungen für Detailhändler zu verbessern. Hierbei ist klar, dass dies alleine keine Lösung ist. Vielmehr stellt der Vorschlag einen willkommenen Baustein in einer breiten Palette von Massnahmen dar, wie der Basler Detailhandel gegenüber dem Umland und dem Internet wettbewerbsfähig sein kann.

Wir bitten Sie daher, die Motion an den Regierungsrat zu überweisen.

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