Stellungnahme zur «Planung Stadtteilrichtplan Kleinhüningen-Klybeck»

13.10.2020

Wir bitten die Grossrätinnen und Grossräte, dem Beschlussantrag zum Ratschlag «Planung Stadtteilrichtplan Kleinhüningen-Klybeck» zuzustimmen. 

Die Handelskammer beider Basel macht sich für eine bedürfnisorientierte und zeitnahe Entwicklung der Transformationsareale in Kleinhüningen und im Klybeck stark. Wir sind uns bewusst, dass die Entwicklung solch grosser Gebiete äusserst komplex ist und eine Vielzahl an Abklärungen bedarf. Trotzdem befürchten wir, dass die heutigen Planungsprozesse überladen und zu langwierig sind. Dadurch besteht das Risiko, dass Entwicklungschancen verpasst werden. Der Handelskammer beider Basel ist ein rasches Vorankommen der Arealentwicklung wichtig. Daher ist sie gerne bereit ihr Knowhow in einer Begleitgruppe zum Stadtteilrichtplan einfliessen zu lassen.

Die Tatsache, dass gemäss regierungsrätlichem Ratschlag 900'000 Franken für die Planung der Grün- und Freiräume und des Naturschutzes aufgewendet werden, veranschaulicht diese Bedenken. Die Handelskammer befürwortet die Prüfung und die angemessene Eindämmung ungewollter negativer Auswirkungen auf Klima und Umwelt. Diese muss jedoch ressourceneffizient und zieldienlich erfolgen. Innerhalb eines urbanen Ballungsraums sind sie der Planung der städtischen Infrastruktur jedoch unterzuordnen. Dies wäre auch im Einklang mit dem Raumplanungsgesetz, welches eine weitgehende Trennung von Siedlungs- und Naturflächen vorsieht. Ausgehend vom vorliegenden Ratschlag und aus Erfahrungen vergleichbarer Projekte zweifeln wir diese Unterordnung an.

Gemäss Kommissionsbericht betonte das BVD am Kommissionshearing auf die Ansprache der Mitwirkungsrechte den bestehenden Kontakt zu den wichtigen Akteuren. Namentlich genannt wurden der Gewerbeverband Basel-Stadt und die Handelskammer beider Basel. Die Handelskammer möchte dieser Aussage anfügen, dass sich dieser Kontakt auf die Präsentation des «Städtebaulichen Konzepts für Klybeckquai & Westquai Basel» beschränkt. Der vorliegende Stadtteilrichtplan Kleinhüningen-Klybeck ist hingegen räumlich umfassender.

Mit dem Ziel die zeitnahe Entwicklung der neu geplanten Lebensräume zu forcieren, empfehlen wir Ihnen trotz unserer geschilderten Kritik die Zustimmung zum vorliegenden Beschlussantrag. Dies auch mit der Absicht die eigentümerverbindliche Planung rasch abzuschliessen. Die Handelskammer wird die weitere städtebauliche Entwicklung genau beobachten und nach ihren Möglichkeiten aktiv an der zukunftsorientierten Mitgestaltung der Transformationsareale Kleinhüningen und Klybeck partizipieren.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Member.HUB