Stellungnahme zur Regulierungsfolgeabschätzung der Grossratssitzungen vom 10. sowie 17. April 2024

05.04.2024

Gemeinsame Abstimmungsempfehlung des Arbeitgeberverbands Region Basel, des Gewerbeverbandes Basel-Stadt und der Handelskammer beider Basel zum Anzug Andrea Knellwolf und Konsorten betreffend wirkungsvolle Senkung der Regulierungsfolgekosten

Geschätzte Grossrätinnen und Grossräte

Wir bitten Sie, unsere nachfolgende Stellungnahme zu Traktandum 43 der April-Session des Grossen Rates zur Kenntnis zu nehmen:

Die Wirtschaftsverbände begrüssen sehr, dass der Regierungsrat den Anzug Knellwolf und Konsorten zum Anlass genommen hat, um eine umfassende Evaluation der heute geltenden Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) in Auftrag zu geben. Anlässlich dieser Evaluation wurden auch die Wirtschaftsverbände angehört und haben Gelegenheit erhalten, sich zu äussern. Da wir eine von der Verwaltung institutionell unabhängige Lösung für erforderlich halten, bitten wir Sie, den Anzug stehen zu lassen.

Kritische Würdigung der heutigen RFA

In unserer Stellungnahme haben wir festgehalten, dass wir das Fazit von Ecoplan, wonach die RFA in Basel-Stadt grundsätzlich gut aufgestellt sei, nicht teilen. Wir sind der Ansicht, dass sich die erhofften Effekte der RFA in der Praxis leider nicht eingestellt haben. Die Resultate der RFA werden nach wie vor nicht als Handlungsempfehlung bzw. -anweisung für Regierung und Parlament, sondern im besten Fall als Orientierungshilfe, im schlechtesten Fall als notwendiges Übel verstanden. Korrekturmassnahmen erfolgten bei den Geschäften und Berichten bis dato kaum und die Prüfung von Alternativen zur geplanten Regulierung durch Regierung oder Behörde spielten höchstens eine untergeordnete Rolle.
Daher begrüssen wir die konkreten Handlungsempfehlungen und den Willen des Regierungsrates, einen grossen Teil dieser Empfehlungen in die Praxis umzusetzen.

Einschätzung zum kantonalen Massnahmenpaket

Der Regierungsrat hat, ausgehend von den Vorschlägen von Ecoplan, ein kantonales Massnahmenpaket angekündigt. Dieses umfasst fünf Massnahmen, denen wir im Wesentlichen zustimmen können. Insbesondere nehmen wir erfreut zur Kenntnis, dass der Regierungsrat bei betroffenen Vorlagen künftig systematisch Sunset-Klauseln, also die ganze oder teilweise Befristung von Erlassen, prüfen möchte. Ebenso sind wir davon überzeugt, dass die Begründungspflicht für den Fall, dass es nicht zum Einbezug externer Sachverständiger oder zu einer Befristung kommt, dem Instrument der RFA zusätzliche Wirkung verleiht.


Rolle der Wirtschaftsverbände beim Einbezug externer Sachverständiger

Besondere Beachtung möchten wir Massnahme 2, dem Einbezug externer Sachverständiger, schenken. Der Regierungsrat skizziert in seinem Bericht, dass er gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden ein geeignetes Vorgehen evaluieren und einen verbindlichen und klaren Prozess zum Einbezug externer Sachverständiger erarbeiten möchte.
Wir sind selbstverständlich gerne bereit, den Regierungsrat und die Verwaltung beim Einbezug von praktischem Wissen aus der Wirtschaft bei der Gesetzgebung zu unterstützen. Wir sind auch davon überzeugt, dass sich im Dialog mit dem Regierungsrat ein wirksamer Prozess für den Einbezug des Know-hows externer Sachverständiger entwickeln lässt. Gleichzeitig möchten wir aber betonen, dass wir uns nicht als reine Vermittlungsstelle zwischen Verwaltung und Fachpersonen verstehen.
Ziel der RFA ist es, die Notwendigkeit der Regulierung, den volkswirtschaftlichen Nutzen sowie die administrativen und kostenmässigen Auswirkungen auf die Unternehmen allgemein und die KMU im Speziellen zu überprüfen (§ 2a Standortförderungsgesetz). Um der RFA die nötige Wirkung zu verleihen, sind wir der Ansicht, dass eine von der Verwaltung institutionell unabhängige Lösung erforderlich ist.
Deshalb schlagen wir dem Regierungsrat die Einrichtung eines von den Wirtschaftsverbänden administrierten RFA-Konsultationsorgans vor, welches der Verwaltung eine konsolidierte Rückmeldung von externen Sachverständigen geben kann. Wir sind davon überzeugt, dass die Gesetzgebung damit an Qualität gewinnt und es zu einer realistischeren Beurteilung der Regulierungsfolgen kommt.

Fazit

Da die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden erst noch evaluiert und der Prozess noch erarbeitet werden muss, sollte der Anzug stehen gelassen werden. Erst wenn der Prozess erarbeitet wurde, lässt sich abschliessend beurteilen, ob das Ziel des Anzuges, die Regulierungsfolgekosten wirksam zu senken, erreicht werden konnte.

Empfehlung

Wir bitten Sie, den Anzug Knellwolf und Konsorten stehen zu lassen.

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