Stellungnahme zu den Grossratssitzungen vom 6. sowie 13. März 2024

01.03.2024

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 6. sowie 13. März 2024 Stellung.

Traktandum 12: Erneuerung des Staatsbeitrags an Basel Tourismus für die Jahre 2024 bis 2027, Bericht der WAK

Der Regierungsrat beantragt mit diesem Ratschlag die Erneuerung des Staatsbeitragsverhältnis des Kantons Basel-Stadt mit Basel Tourismus. Ebenfalls beinhaltet der Ratschlag die jährlichen Ausgaben in den Jahren 2024 und 2025 von 1.9 Mio. Franken sowie in den Jahren 2026 und 2027 von 1.95 Mio. Franken.
Der Tourismus fungiert als bedeutender Wirtschaftsfaktor für die Stadt und die Region, indem Besucher die Hotellerie, Gastronomie und das kulturelle Angebot nutzen. Eine starke Tourismusbranche steigert die Attraktivität des Standorts für die gesamte Wirtschaft. Der Städtetourismus verfügt nicht nur über eine hohe Wertschöpfung, sondern verfügt auch über ein weiteres Wachstumspotenzial.

Wir bitten Sie, dem Beschluss zuzustimmen.

Traktandum 18: Motion 1 Franz-Xaver Leonhardt für einen Neuanfang beim Areal Horburg

Die Handelskammer beider Basel lehnt die Forderung nach einem Kauf des Areal «Horburg» durch den Kanton in aller Deutlichkeit ab. Beim Areal «Horburg» handelt es sich um ein Areal in Privatbesitz. Die Aufgabe des Kantons ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es investitionswilligen Unternehmen ermöglichen Areale zu entwickeln. Eine nachhaltige und dynamische Stadtentwicklung basiert darauf, dass privaten Investoren der nötige Spielraum für die weitere Entwicklung unserer Stadt gewährt wird und dass die Entwicklung nicht durch Partikularinteressen erstickt wird. Ein Kauf durch den Kanton ist hingegen nicht angebracht. Ein Kaufauftrag durch das Parlament würde die Handlungsoptionen einschränken und den Preis in die Höhe treiben.

Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.

Traktandum 39: Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend automatisch ausgefüllte Steuererklärung, Stellungnahme des RR

Die Motion fordert, dass die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit beim Kanton vorhandene Daten automatisch und datenschutzkonform in die digitale Steuererklärung eingefügt werden können. Dies soll es den Steuerpflichtigen erleichtern, die Steuerklärung auszufüllen.
Der Regierungsrat beantragt, die Motion als Anzug zu überweisen. Er begründet dies damit, dass die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes nicht realisierbar sei. Erstens sei die bundesrechtliche Zulässigkeit vertieft abzuklären, zweitens weil für das Vorausfüllen keine aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderliche gesetzliche Grundlage bestehe und drittens weil vorhandene Daten teils Lücken aufwiesen. Alle drei Argumente sind nur schwer nachvollziehbar:

  • Bundesrechtliche Zulässigkeit: Da die Steuerpflichtigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben auch bei einer automatisierten Vorabfüllung stets bestätigen müssen, ist nicht ersichtlich, weshalb ein Widerspruch zu DBG oder StHG vorliegen sollte. Dies ist aber ohnehin Teil der Ausarbeitung eines Ratschlages und kann in diesem Rahmen vertieft geprüft werden.
  • Datenschutz: Die Motion fordert explizit einen entsprechenden datenschutzkonformen Gesetzesvorschlag. Dass die entsprechenden Gesetzesgrundlagen heute nicht vorliegen, ist hierbei kein Hindernis, sondern gerade der Auslöser der Motion, mit der die nötigen Gesetzesänderungen herbeigeführt werden sollen.
  • Lückenhafte Daten: Auch nur teilweise vorhandene Daten stehen dem Anliegen nicht entgegen. Nur weil der Kanton beispielsweise nicht über alle Lohnausweise verfügt, bedeutet dies nicht, dass die Daten der vorhandenen Lohnausweise nicht vorabgefüllt werden könnten. Hier ist dem in der Digitalstrategie des Kantons festgehaltenen Grundsatz des «Fast prototyping» Beachtung zu schenken. Es braucht nicht von Anfang an die perfekte Lösung mit allen Daten, sondern es kann mit den vorhandenen Daten angefangen werden.

Die weitere Digitalisierung der Steuererklärung eignet sich hervorragend als Pilotprojekt zur Umsetzung der kantonalen Digitalstrategie, da praktisch alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons davon betroffen sind und von einer Vereinfachung profitieren würden.
Wir bitten Sie, die Motion als Motion zu überweisen.

Stellungnahme zu den Grossratssitzungen vom 6. sowie 13. März 2024
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