«Erfolg der BVB hängt nicht von der Rechtsform ab»

30.01.2020

Der Grosse Rat hat im vergangenen Herbst eine Motion zur Wiedereingliederung der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) mit knappen Mehr dem Regierungsrat zur Stellungnahme unterbreitet. Basler Bau- und Verkehrsdirektor und Regierungsrat Dr. Hans-Peter Wessels über die Vor- und Nachteile einer Wiedereingliederung der BVB in die kantonale Verwaltung. 

Herr Regierungsrat Wessels, wie ist Ihre Haltung als Baudirektor zu diesem Ansinnen?

Der Erfolg der BVB hängt nicht von der Rechtsform ab, sondern von den Personen. Klar ist: Eine Wiedereingliederung würde zu erneuter Unruhe im Unternehmen führen. Das ist das Letzte, was die BVB aktuell gebrauchen kann. Die Leitung der BVB wäre während Jahren durch organisatorische und administrative Arbeiten absorbiert, ohne jeden Mehrwert. Dabei sollte sich die BVB-Leitung intensiv um die rasanten Veränderungen im Bereich der Mobilität kümmern und dafür sorgen, dass die BVB nicht abgehängt wird. Die neue Geschäftsleitung unter der Führung von Bruno Stehrenberger verdient Vertrauen und braucht dazu vor allem eines – Stabilität!

Eines der Hauptargumente der Befürworter einer Wiedereingliederung ist, dass die Mitarbeitenden dadurch bessergestellt würden. Inwiefern trifft dies in der Realität zu?

Die Behauptung ist schlicht falsch: Die BVB-Mitarbeitenden haben heute exakt die gleichen Anstellungsbedingungen wie die Staatsangestellten, da würde sich gar nichts verändern. Zudem wählt das BVB-Personal eines der sieben Mitglieder des BVB-Verwaltungsrates. Das ist, wie wenn das Staatspersonal eines der sieben Mitglieder des Regierungsrates wählen würde. Bei einer Wiedereingliederung würde der Verwaltungsrat aufgehoben und das BVB-Personal würde seine Vertretung auf höchster Ebene verlieren.

Es stellt sich auch die Frage, ob eine Wiedereingliederung in die bestehende Struktur des BVD überhaupt möglich ist?

Die Strukturen müssten auf beiden Seiten, beim BVD und der bei der BVB angepasst werden. Dies hätte Unsicherheiten beim Personal und bei der Leitung der BVB während der Transformationsphase zur Folge. Die Gefahr besteht, dass zahlreiche, für das Unternehmen wichtige Fachleute und Führungskräfte das Unternehmen verlassen würden.

Ist es mit den modernen Compliance-Vorschriften überhaupt noch denkbar, dass Besteller und Betreiber praktisch im gleichen Haus sitzen?

In der Tat wären bei einer Wiedereingliederung der Besteller, also das Amt für Mobilität, und der Leistungserbringer, die Basler Verkehrsbetriebe, im selben Departement. Dies widerspricht zeitgemässen Compliance-Prinzipien und würde Konflikte generieren. Der Bund als Mitbesteller von Leistungen im Regionalverkehr würde bei einem solchen Konstrukt wohl prüfen, ob er sich aus der Mitfinanzierung von Leistungen der BVB zurückziehen muss.

Regierungsrat Hans-Peter Wessels: «Die BVB-Mitarbeitenden haben heute exakt die gleichen Anstellungsbedingungen wie die Staatsangestellten, da würde sich gar nichts verändern.»

Wie haben andere Städte das organisiert?

Zürich ist ein gutes Beispiel: Die Zürcher Verkehrsbetriebe sind zwar in der Stadtverwaltung integriert. Besteller ist jedoch nicht die Stadt, sondern der Zürcher Verkehrsverbund. Dieser ist der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion angegliedert und vereint die rund 40 im Kanton Zürich tätigen Transportunternehmen. Besteller und Leistungserbringer sind klar separiert.

Was hiesse eine Wiedereingliederung für den Wettbewerb und damit auch für das Angebot gegenüber den Kunden?

Die Mobilität ist heute rasanten Veränderungen unterworfen – Stichwort Digitalisierung und Multimodalität. Neue Technologien und Angebote drängen auf den Markt; das Kundenverhalten ändert sich. Durch eine Wiedereingliederung würden sich die Entscheidungsprozesse bei der BVB verlangsamen. Die BVB wäre im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern und Mobilitätsanbietern benachteiligt. Dies liegt weder im Interesse der Fahrgäste, noch der Mitarbeitenden, noch der Steuerzahler.

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