CO2-Gesetz: Energiesicherheit gewährleisten

05.04.2022

Den Treibhausgas-Ausstoss halbieren und bis 2050 klimaneutral werden – dieses Ziel will der Bundesrat mit der Überarbeitung des CO2-Gesetz erreichen. Wir unterstützen die Massnahmen, die Versorgungssicherheit mit Energie muss aber zu jeder Zeit gewährleistet bleiben.

Oberstes Ziel sind Netto-Null-Emissionen im Jahr 2050. «Wir unterstützen die Massnahmen des Bundesrats, jedoch unter der Voraussetzung, dass die Versorgungssicherheit mit Energie zu jeder Zeit gewährleistet bleibt. Im Zuge der Revision des Gesetzes ist es daher notwendig, wie die EU vorab zu klären, ob Erdgas und Kernenergie klimafreundlich sind», betont Dr. Sebastian Deininger, Leiter Verkehr, Raumplanung, Energie und Umwelt.

Biogasanlangen mit Investitionsbeiträgen fördern

«Aus unsere Sicht müssen Anlagen, die Biogas erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen, mit Investitionsbeiträgen gefördert werden. Diese muss in der überarbeiteten Vorlage unbedingt berücksichtig werden». Denn die Wirtschaft ist darauf angewiesen, dass Energie kostengünstig, nachhaltig und jederzeit verfügbar ist.

Massnahmen mit EU-Regelungen harmonisieren

Die Massnahmen, die der Bund vorschlägt, sind breit gefächert: Während bei Gebäuden die CO2-Abgabe auf Brennstoffe bestehen bleibt, definiert die Vorlage im Bereich Verkehr neue Ziele für Personen- sowie Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Bei Verfehlung der Ziele fallen Sanktionszahlungen an, mit denen vorübergehend Ladestationen für Elektrofahrzeuge finanziert werden sollen. Beim Landverkehr will der Bundesrat mit einer Verminderungsquote CO2-Emissionen einsparen. Im Flugverkehr soll künftig – analog zu EU-Regelungen – erneuerbares Kerosin beigemischt werden müssen. Wo es sinnvoll und möglich ist, sollen nationale Regelungen mit jenen der EU harmonisiert werden. «Für die Einführung einer Verminderungs- beziehungsweise Beimischquote für den Land- und Flugverkehr ist das zwingend», betont Deininger.

Keine Umverteilung zulasten der Verkehrsträger

Beim Schwerverkehr sollen Elektro- und Wasserstofffahrzeuge von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe befreit werden. Den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Schiene will der Bund vorübergehend mit A-fonds-perdu-Beiträgen aus den Emissionsrechten der Luftfahrt unterstützen. Ferner soll der Umstieg auf Busse und Schiffe mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb gefördert werden – ausgenommen sind Antriebe mit synthetischen Treibstoffen oder Biodiesel. Ab 2025 fällt die Rückvergütung der Mineralölsteuer an konzessionierte Verkehrsbetriebe weg. «Finanzielle Mittel zwischen den Verkehrsträgern umzuverteilen, lehnen wir ab. Vor allem der ohnehin schon gebeutelten Luftfahrtbranche müssen eigene Mittel für ihre Dekarbonisierung zur Verfügung gestellt werden», hält Deininger fest.

Keine Inlandsquote bei importierten Treibstoffen

Geplant ist es ausserdem, den Anteil der CO2-Emissionen aus fossilen Treibstoffen anzuheben, welchen die Importeure kompensieren müssen – der Inlandanteil soll mindestens 15 Prozent betragen. Für Deininger ist klar: «Emissionen sollten nur dort kompensiert werden, wo dies dauerhaft, sicher und kosteneffizient möglich ist. Eine Inlandsquote lehnen wir daher ab.»

Emissionshandelssystem weiterführen

Im Bereich der Industrie will der Bund das Emissionshandelssystem weiterführen. «Wir begrüssen dies, fordern allerdings die Verminderungsverpflichtungen bis zum Stichjahr 2050, anstatt bis 2040, festzuschreiben», so Deininger. Neu soll unter anderem anrechenbar sein, wenn Unternehmen CO2-Emissionen abschneiden oder bereits freigesetztes CO2 aus der Umwelt entfernen.

Zu unserer Stellungnahme

Über die Vorlage

Die Vorlage sieht als Globalziel die Umsetzung der Beschlüsse der Pariser Klimakonferenz 2015 (Netto-Null Emissionen bis 2050 und Reduktion bis 2030) vor. Das Zwischenziel verlangt eine Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990. Mindestens 60 Prozent der beschlossenen Massnahmen sollen im Inland umgesetzt werden. Zusätzlich zu vorhergehenden Vorlagen soll neu ein Durchschnittsziel festgeschrieben werden: Treibhausgasemissionen sollen im Durchschnitt der Jahre 2021-2030 zu mindestens 35 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen. So soll sichergestellt werden, dass «Versäumnisse» der Vorjahre im Prozess aufgeholt werden. Oberstes Ziel sind Netto-Null Emissionen im Jahr 2050.

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