Unternehmensverantwortung - Handelskammer begrüsst pragmatisches Vorgehen des Bundesrates

13.12.2022

Der Bundesrat bekräftigt die Weiterentwicklung des Gegenvorschlags zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative. Die Handelskammer beider Basel begrüsst das pragmatische Vorgehen des Bundesrats und warnt davor, die Unternehmen mit zu vielen Regeln zu erdrücken.

Die extreme Unternehmens-Verantwortungs-Initiative ist an der Abstimmung im November 2020 gescheitert. Die Schweiz hat sich damals für einen weitsichtigen Gegenvorschlag entschlossen, der sich an den Regeln im Ausland orientierte und den auch die Handelskammer beider Basel unterstützte. Ein neuer Bericht des Bundesrats zeigt nun, dass der Entscheid für eine international abgestimmte Lösung die richtige Wahl war. Die Schweiz kann damit ihre Gesetze im Gleichschritt mit den Entwicklungen in der EU laufend anpassen und damit Wettbewerbsnachteile für Schweizer Unternehmen verhindern. Gleichzeitig ist es wichtig, dass der Bundesrat der Überregulierung durch die EU entgegenwirkt.

Neue Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU

Die EU plant Erweiterungen sowohl bei den Berichterstattungs- wie auch bei den Sorgfaltspflichten. Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die EU die bestehende Richtlinie revidiert und Ende November 2022 verabschiedet. Da die Schweizer Wirtschaft eng mit der EU verzahnt ist, werden auch viele Schweizer Unternehmen von den neuen Regeln betroffen sein. Der Bundesrat plant deshalb entsprechende Anpassungen im Schweizer Recht. Er will dazu bis im Juli 2024 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Bei Sorgfaltspflichten noch vieles offen

Im Bereich der Sorgfaltsprüfungspflichten ist noch offen, wie die Neuerungen in der EU aussehen werden. Mögliche Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft lassen sich noch nicht zuverlässig abschätzen. Jedoch ist absehbar, dass sich auch Schweizer Unternehmen an die neuen EU-Sorgfaltspflichten halten müssen. Denn der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine Drittstaatenregelung vor. Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, will der Bundesrat bis Ende 2023 die Auswirkungen vertieft prüfen. Damit gibt er den Unternehmen Zeit, sich nun erstmal mit den Bestimmungen des Gegenvorschlags auseinanderzusetzen, die gerade in Kraft getreten sind.

Überregulierung bremsen

Für die Handelskammer beider Basel ist der Schutz von Mensch und Umwelt ein zentrales Anliegen. Als globalisierter Wirtschaftsstandort braucht die Schweiz eine Regulierung, die internationalen Standards folgt. Gleichzeitig beobachten wir mit Sorge eine zunehmende Regulierungsflut der EU, welche die Unternehmen unverhältnismässig stark belastet und Investitionen behindert. Wir erwarten deshalb vom Bundesrat, dass er neue Regeln mit Bedacht ausgestaltet und auf eine strikte Wirkungskontrolle und Regulierungsfolgenabschätzung achtet.

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