Wichtiger Schritt zur Umsetzung der Steuervorlage 17

16.04.2019

Die Handelskammer beider Basel nimmt den publizierten Bericht der Finanzkommission des Landrates zur Umsetzung der Steuervorlage 17 erfreut zur Kenntnis. Die Kommission hat die Anpassung der Unternehmensbesteuerung unverändert gelassen und setzt damit ein wichtiges Signal für die Standortattraktivität des Kantons Basel-Landschaft. Die Handelskammer begrüsst zudem, dass beim sozialen Ausgleich eine Lösung gefunden werden konnte, welche die Arbeitgeber nicht zusätzlich belasten wird.

Der Baselbieter Regierungsrat hat im November eine fein austarierte und mit den betroffenen Unternehmen abgestimmte Vorlage präsentiert. Wie eine kürzlich präsentierte Studie der Credit Suisse gezeigt hat, kann der Kanton Basel-Landschaft damit im interkantonalen Vergleich einen grossen Sprung nach vorne machen (vgl. Credit Suisse, „Standortqualität 2025. Ausblick auf das Ranking nach der Steuerreform"). Die Handelskammer begrüsst es daher sehr, dass die Landratskommission die Unternehmensbesteuerung unverändert verabschiedet hat. Insbesondere ist es ihr wichtig, dass der Antrag auf einen höheren Gewinnsteuersatz klar abgelehnt wurde. Eine solche Erhöhung würde eine massive Schwächung des Standorts Basel-Landschaft bedeuten und einen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft anheizen, der die Region als Ganzes schwächen würde.

ie Handelskammer hat im Vorfeld der Kommissionsberatung stets signalisiert, dass sie dazu bereit ist, einen sozialen Ausgleich zu akzeptieren, um eine mehrheitsfähige Steuervorlage zu erreichen. Sie begrüsst ausdrücklich, dass die Kommission mit der höheren Prämienverbilligung und dem höheren Kinderdrittbetreuungsabzug eine Lösung gefunden hat, welche die Unternehmen nicht zusätzlich belastet, aber dennoch einen sozialen Ausgleich schafft.

Ausgewogene Lösungen

Der gestern präsentierte Bericht der Finanzkommission ist auch ein wichtiges Signal im Hinblick auf die Abstimmung über die eidgenössische AHV-Steuervorlage vom 19. Mai 2019. Die Baselbieter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können in voller Kenntnis der finanziellen Auswirkungen auf den Kanton einen informierten Entscheid treffen.

Die Handelskammer ist davon überzeugt, dass sowohl die kantonale als auch die eidgenössische Steuervorlage ausgewogene Lösungen darstellen, um die dringlich anstehende Reform der Unternehmensbesteuerung sowohl im Sinn der Bevölkerung als auch im Sinn der Wirtschaft zu gestalten. Sie wird sich dafür einsetzen, dass die von der Finanzkommission präsentierte Vorlage im Landrat ebenfalls eine Mehrheit finden wird.

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