Verordnung über die Erstellung von Abstellplätzen für Velos, Mofas, Kinderwagen und Kinderfahrzeuge

31.05.2016

Die Handelskammer lehnt die Veloparkplatzverordnung grundsätzlich ab.

Die Handelskammer ist der Ansicht, dass diese Vorlage dem Standort Basel keinen Nutzen bringt. Das Vorhaben, dass der Staat auf Verordnungsstufe Vorschriften erstellt, die die Erstellungspflicht von Abstellplätzen für Velos, Mofas, Kinderwagen und Kinderfahrzeuge regelt, führt lediglich zu unnötigem bürokratischem Mehraufwand für Immobilienbesitzer und Bauherren. Die Handelskammer kann die Inhalte der Vorlage aus diesen Gründen nicht unterstützen.

 

Stellungnahme Veloparkplatzverordnung Basel-Stadt

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