Änderung des Bildungsgesetzes Baselland betreffend weitere Optimierungsmassnahmen

01.12.2016

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Optimierungsmassnahmen des Kantons Basel-Landschaft auf Sekundarstufe I und II. Sie befürwortet die Heraufsetzung der Klassengrössen sowie die schulstandortübergreifende Klassenbildung.

Grundsätzliche Erwägungen

Aus der Finanzstrategie 2016-2019 hat der Regierungsrat eine Massnahme definiert, welche die Optimierung der Wirtschaftlichkeit bei der Klassenbildung der Sekundarstufen I und II zur Folge haben soll. Ziel der Massnahme ist es, mit einer Heraufsetzung der Klassenhöchstzahlen von 24 auf 26 eine konstante Kosteneinsparung von 4.2 Millionen Franken pro Jahr zu erreichen.

 

Anstelle der Heraufsetzung der Klassenhöchstzahlen von 24 auf 26, unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat nun aber ein anderes Modell. Durch eine schulstandortübergreifende Bildung der ersten Schulklassen innerhalb der sieben Sekundarschulkreise, kann auf eine Heraufsetzung der Klassenhöchstzahlen verzichtet werden. Dafür wird allerdings das System von Richt- und Höchstzahlen, wie es der Kanton bislang kennt, verändert: Die bisherigen Richtzahlen entfallen und in der Klassenbildung an öffentlichen Schulen gilt es nun, die Höchstzahlen pro Klasse einzuhalten.

 

Die Handelskammer beider Basel befürwortet die vorgeschlagene Lösung des Regierungsrates, auch wenn diese faktisch doch auf eine Heraufsetzung der Klassengrössen hinausläuft. Anstelle der Richtzahl, die auf Sekundarstufe I und II (Ausnahme: Niveau A) 22 beträgt, ist nun die Höchstzahl von 24 massgebend. Ob die Klassengrösse aber einen direkten Einfluss auf die Qualität der Bildung per se hat, ist fraglich. Die Wissenschaft bestreitet einen Zusammenhang und für Bildungsökonomen bietet sich die Heraufsetzung der Klassengrösse sogar als effiziente Sparmassnahme ohne Bildungsabbau an.

 

Kritisch sieht die Handelskammer das prognostizierte Sparziel von rund 19 Millionen Franken bis Ende 2020. Gemäss dem Bevölkerungsszenario vom statistischen Amt des Kantons Basel-Landschaft wird bis 2025 mit einer Zunahme von rund 12 Prozent der SchülerInnen gerechnet. Aus der Landratsvorlage geht leider nicht hervor, ob diese Entwicklung miteinberechnet wurde.

Fazit

Die Handelskammer beider Basel befürwortet die Änderung des Bildungsgesetzes. Sie unterstützt den Kanton Basel-Landschaft in seinen Bemühungen, das strukturelle Defizit nachhaltig und dauernd zu beseitigen. Dass auch in der Bildung gespart werden muss, steht ausser Frage. Dabei darf es aber aus Sicht der Wirtschaft zu keinem Bildungsabbau führen.

 

Mit der Anpassung des Systems von Richtzahlen und Höchstzahlen, durch Streichung der Richtzahlen, können die ersten Klassen der Sekundarstufen I und II optimiert werden. Es ist aus Sicht der Wirtschaft den Familien zudem auch zumutbar, wenn nicht in jedem Fall die erste Wahl des Schulstandortes berücksichtigt werden kann. Weder die Heraufsetzung der Klassenhöchstzahlen von 22 auf 24, noch die schulstandortübergreifende Klassenbildung haben negative Auswirkungen auf die Qualität der Schule und gelten dementsprechend aus Sicht der Handelskammer als adäquate Sparmassnahmen ohne Bildungsabbau.

 

Stellungnahme Änderung Bildungsgesetz Baselland 

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