Stellungnahme zur nichtformulierten Volksinitiative «Niveaugetrennter Unterricht in Promotionsfächern»

20.04.2018

Die Handelskammer beider Basel unterstützt den Antrag des Regierungsrates. Mit der nichtformulierten Initiative, die in allen Promotionsfächern auf Sekundarstufe I einen niveaugetrennten Unterricht fordert, findet aufgrund der Mehrkosten ein Bildungsabbau statt.

Mit der nichtformulierten Initiative „Niveaugetrennter Unterricht in Promotionsfächern“ schiessen die Initianten über das Bildungsziel hinaus. Dabei ist der Grundgedanke positiv: Schülerinnen und Schüler sollen durch den Vorstoss in allen Promotionsfächern in den jeweiligen Niveaus geschult werden und dadurch weder eine Über- noch Unterforderung erfahren. Mit der Stundentafel, die vom Bildungsrat beschlossen auf das Schuljahr 2018/19 im Baselbiet eingeführt wird, sind diese Forderungen bereits weitgehendst erfüllt. Dabei gibt es jedoch einige Ausnahmen, die der Regierungsrat in seinem Gegenvorschlag aufnimmt:

 

  • Sport ist ein Promotionsfach und müsste gemäss der Initiative als solches ebenfalls niveaugetrennt unterrichtet werden. Gemäss Bericht des Regierungsrates würden dabei Mehrkosten von rund einer Million Franken entstehen, zumal ja auch die geschlechterspezifische Trennung noch zu berücksichtigen ist. Aus Sicht der Wirtschaft, die im Bildungssystem dort zu Sparmassnahmen aufruft, wo sich hinsichtlich der Qualität keine Minderung ergibt, macht diese Forderung keinen Sinn.

 

  • Für Wahlpflichtfächer (MINT, Lingua mit Latein und mit Italienisch, Bildnerisches Gestalten, Textiles Gestalten, Technisches Gestalten und Musik) ist auf Verordnungsebene festgehalten, dass eine Mindestanzahl von Schülerinnen und Schülern einen Kurs besuchen muss, damit dieser angeboten wird. Die Mindestzahl liegt je nach Fach bei acht oder zehn Schülerinnen und Schülern. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, wird der entsprechende Kurs nicht durchgeführt. Es kann also gut möglich sein, dass aufgrund der von den Initianten geforderten Niveautrennung in den Wahlpflichtfächern die eigentliche Wahlfreiheit auf der Strecke bleibt: Kurse werden gestrichen, weil diese aus Sicht der Wirtschaftlichkeit benötigte Mindestzahl von Kursbesuchern nicht erreicht wird. Der Gegenvorschlag der Regierung hat auch hier eine Kompromisslösung bereit. Die Wahlpflichtfächer sollen in „Ausnahmefällen“ mit zwei niveauangrenzenden Klassen geführt werden (also A und E oder E und P) oder jahrgangsübergreifend geführt werden. Damit ist gewährleistet, dass für alle Schülerinnen und Schüler die breite Auswahl, soweit sie von der Stundentafel vorgesehen ist, zur Verfügung steht. Das ist auch für die Wirtschaft von Vorteil: Fachkräftemangel und steigende Ansprüche in der Berufsbildung erfordern Mehrsprachigkeit wie auch Wissen im MINT-Bereich. Sollten die Wahlpflichtfächer aufgrund fehlender Schülerzahl nicht angeboten werden, so ist auch die von der Wirtschaft grundsätzlich ebenfalls geforderte Niveautrennung von kleinem Nutzen.
Fazit

Das Lektionendeputat ist die Grundlage für die finanziellen Ressourcen der Schulen. Aufgrund dieser Basis wurde auch die Stundentafel für die Sekundarstufe I aufgebaut. Dabei sind sieben Wahlpflichtfächer vorgesehen, die aber nur dann auch tatsächlich angeboten werden können, wenn eine Mindestanzahl Schülerinnen und Schüler diese Kurse auch besuchen. Aus Sicht der Wirtschaft macht es Sinn, die Breite des Angebotes aufrecht zu erhalten und die vorhandenen Mittel möglichst gut zugunsten der Begabungs- und Interessensförderung ihrer Schülerinnen und Schüler einzusetzen. Damit ist auch gewährleistet, dass die Jugendlichen ihre Berufswahl nach Eignung und Neigung treffen und somit einem vorzeitigen Abbruch einer Lehre, resp. einer weiterführende Schullaufbahn entgegengewirkt werden kann.

 

Die Handelskammer beider Basel spricht sich deswegen gegen die nichtformulierte Initiative „Niveaugetrennter Unterricht in Promotionsfächern“ aus und unterstützt den Gegenvorschlag der Regierung.

 

Stellungnahme zur nichtformulierten Volksinitiative «Niveaugetrennter Unterricht in Promotionsfächern» und Gegenvorschlag

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