Stellungnahme zur neuen Medizinprodukte-Regulierung

22.05.2018

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Anpassung des Schweizer Rechts an die neue EU-Verordnung zu Medizinprodukten. Gewährleistet dies den Schweizer Medizinaltechnik Unternehmen doch einen vergleichbaren Zugang zum europäischen Binnenmarkt wie ihren Mitbewerbern aus der EU. Schweizer Medizinproduktehersteller können ihre Produkte in der Schweiz und der EU ohne Anpassungen der Produktspezifikationen auf den Markt bringen.

Die neuen EU-Vorschriften führen bei den Medizinaltechnik Unternehmen allerdings zu einem massiv gesteigerten Aufwand unter anderem für die Dokumentation, die Nachweispflicht und die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Dies wird unweigerlich zu einem Kostenschub führen. Entsprechend ist es für die Handelskammer beider Basel wichtig, dass die Schweiz in der neuen Medizinprodukte-Regulierung nicht über die EU-Regelungen hinausgeht (kein Swiss Finish).

 

Weiter lehnt die Handelskammer die Einführung neuer Gebühren konsequent ab. Der Standort Schweiz darf für Medizinaltechnik Unternehmen nicht noch teurer werden.

 

Stellungnahme zur neuen Medizinprodukte-Regulierung

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