Richtplan Basel-Stadt – viele Revisionen gefährden Planungssicherheit

18.01.2018

Die Handelskammer beider Basel steht der Revision des kantonalen Richtplans Basel-Stadt, wie sie in der Vernehmlassungsvorlage aufgezeigt wird, skeptisch gegenüber. Sie bezweifelt, dass die neue Vorgehensweise zur Revision zielführend ist. Denn damit verliert der Richtplan seine Bedeutung als langfristiges Planungsinstrument.

Im Hinblick, dass der Richtplan 2009 totalrevidiert und 2012 bereits wieder angepasst wurde, kann eine erneute Anpassung 2017 in Frage gestellt werden. Zumal dabei auch ein komplett anderes Vorgehen als üblich gewählt wird. Die Aufteilung in drei gesonderte Themenkomplexe Siedlung, Mobilität und Umwelt erschwert ein koordiniertes Vorgehen. Denn die Themen weisen zahlreiche Interdependenzen auf und dürfen daher nicht isoliert behandelt werden. „Der Kanton Basel-Stadt führt die nunmehr dritte Anpassung innerhalb von acht Jahren am Richtplan durch. Dies wiederspricht dem eigentlichen Ziel eines Richtplans, nämlich Bauherren und Planern Planungssicherheit zu geben“, erläutert Martin Dätwyler, stv. Direktor Handelskammer beider Basel. „Kommt noch hinzu, dass der Kanton Basel-Stadt ein neues Verfahren dazu anwendet, bei dem Siedlung, Umwelt und Mobilität nacheinander in Teilrevisionen behandelt werden. Die Handelskammer beider Basel steht diesem geplanten Vorgehen skeptisch gegenüber. Wir bezweifeln, dass mit dem gestaffelten Vorgehen ein stimmiger Richtplan sichergestellt ist.“

Thematische Trennung nicht sinnvoll

Sollte sich bei den ausstehenden Revisionen herausstellen, dass Unvereinbarkeiten zwischen den Themenkomplexen bestehen, bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder der Verzicht auf einzelne Revisionspunkte – was kaum sinnvoll ist – oder die Anpassung der bereits revidierten Themenkomplexe. Damit ist zu befürchten, dass der Richtplan einerseits zu einem rollenden Planungsinstrument wird und andererseits, dass er nicht mehr konsistent ist. Beides ist für die Planungssicherheit unvorteilhaft und widerspricht dem Sinn des Richtplans als langfristiges Planungsinstrument. Die Handelskammer beider Basel erachtet diese Vorgehensweise deshalb als wenig sinnvoll.

 

Verbindlichkeit schaffen

Ein Richtplan ist behördenverbindlich und stellt die Grundlage für weitere Planungsschritte dar. Unter anderem für den Zonenplan und den Bebauungsplan. Die Handelskammer beider Basel beobachtet mit Sorge, dass diese Planungshierarchie in letzter Zeit vermehrt umgekehrt wird. Beispielsweise sind der Güterbahnhof Wolf oder das Lysbüchel-Areal als Schwerpunktgebiete «Arbeiten» ausgewiesen und seit gut hundert Jahren auch so genutzt. Via Studienauftrag beziehungsweise Bebauungsplan werden aber Wohnnutzungen zumindest in Teilen angestrebt, was den Vorgaben des Richtplans widerspricht.

Die Handelskammer beider Basel stellt eine solche Entwicklung in Frage und appelliert daran, sich auf den ursprünglichen Zweck des Richtplans zurückzubesinnen. Unternehmen und Privaten ist Planungssicherheit zu gewährleisten, indem der Behördenverbindlichkeit und der Hierarchie des Richtplans in Planungsverfahren wieder oberste Priorität eingeräumt wird.

Medienmitteilung der Handelskammer beider Basel zum Richtplan Basel-Stadt

Stellungnahme der Handelskammer zum Kantonalen Richtplan BS

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