Einführung von zwei Wochen Weihnachtsferien ab Schuljahr 2017/18 im Kanton Basel-Landschaft

02.09.2016

Die Handelskammer beider Basel lehnt im Grundsatz die Einführung von zwei Wochen Weihnachtsferien im Kanton Basel-Landschaft ab. Für die Wirtschaft ist die Schmerzgrenze erreicht: es darf in keinem Fall zur Streichung von weiteren Lektionen und damit einem Bildungsabbau für Schülerinnen und Schüler kommen!

Grundsätzliche Erwägung

Bereits vor wenigen Jahren (2011) fand im Kanton Basel-Landschaft ein Abbau von Unterrichtszeit statt. Mit der Einführung der fünften Ferienwoche für Lehrpersonen wurden die Osterferien auf ebenfalls zwei Wochen verlängert, was zu einer Verkürzung der Unterrichtszeit für Schülerinnen und Schüler um drei Tagen führte.

 

Im Rahmen der Harmonisierung wurde nun befristet auf Ende Schuljahr 2016/17, den Schulen vier halbe Tage für Weiterbildungen ihrer Lehrpersonen ermöglicht. Diese Halbtage können von den Schulen individuell während der Unterrichtszeit festgelegt werden, was für Familien mit betreuungspflichtigen Schulkindern eine organisatorische Herausforderung ist. Mit der Einführung von zwei Wochen Weihnachtsferien werden nun im Durschnitt zusätzlich 2.8 Tage unterrichtsfrei, welche die vier Halbtage und somit die flexible Unterrichtseinstellung ablösen. Seit 2011 werden mit dieser weiteren Massnahme über fünf Tage wertvolle Unterrichtszeit ersatzlos gestrichen, was einem Bildungsabbau gleichkommt!

 

38 Schulwochen sind das absolute Minimum

Gemäss Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 wurden zwischen den Konkordats-Kantonen 38 Schulwochen als Minimum vereinbart. Aktuell bewegt sich die Mehrheit der Kantone und Schulstufen zwischen 38 und 39 Schulwochen pro Jahr (EDK). Der Kanton Basel-Landschaft erfüllt somit die Vereinbarung des Konkordates mit 38 Wochen nur knapp. Der Kanton Basel-Landschaft führt die 14-tägigen Weihnachtsferien harmonisiert mit dem Stadtkanton ein, der diese Umstrukturierung ebenfalls für das Schuljahr 2017/18 plant.

 

Die Handelskammer beider Basel hält nachdrücklich fest, dass die Schmerzgrenze seitens Wirtschaft erreicht ist. Es darf zu keinem weiteren Wegfall von Unterrichtszeiten kommen. Durchschnittlich fallen mit den 14-tägigen Weihnachtsferien zusätzlich 2.8 freie Tage und damit wertvolle Unterrichtszeit weg. Sollen die zwei Wochen Weihnachtsferien dennoch eingeführt werden, ist es für die Kammer unumgänglich, dass die bislang während des Unterrichts anberaumten Konferenzen oder Weiterbildungen für Lehrerinnen und Lehrer nun ausserhalb der Unterrichtszeit geplant werden müssen. Die Handelskammer unterstützt unter diesem Gesichtspunkt die Revision der Verordnung für die Konferenzen der Lehrerinnen und Lehrer vom 5. Juli 2005 (GS.0593).

 

Fazit

Die Handelskammer fordert, dass die zusätzliche freie Schulzeit von jährlich 2.8 Tagen für Lehrerinnen und Lehrer keine Auswirkung auf ihre Jahresarbeitszeit hat und Konferenzen, Weiterbildungen etc. künftig nur noch während der unterrichtsfreien Zeit abgehalten werden. Damit soll garantiert werden, dass die Einführung der zweiwöchigen Weihnachtsferien kostenneutral ist und kein Bildungsabbau durch den Wegfall weiterer Unterrichtszeit betrieben wird. Die Handelskammer beider Basel stellt sich gegen jeglichen weiteren Bildungsabbau!

 

Stellungnahme Einführung zwei Wochen Weihnachtsferien

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