Stellungnahmen vom 11. und 18. April 2018

09.04.2018

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 11. und 18. April 2018 Stellung.

Traktandum 30 – Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Dominique König-Lüdin und Konsorten betreffend Stop Gundelitunnel sowie Bericht zum Anzug Otto Schmid und Konsorten betreffend Verzicht auf den Gundelitunnel

Die Handelskammer wünscht, dem Antrag des Regierungsrates zu folgen und die Motion „Stop Gundelitunnel“ nicht zu überweisen sowie den Anzug „Verzicht auf den Gundelitunnel“ abzuschreiben.

 

Forderungen schaden der Erreichbarkeit, schaffen Planungsunsicherheit und schränken ein

Die Motion „Stop Gundelitunnel“ fordert die Regierung dazu auf, zu prüfen, ob auf den Autobahnanschluss Basel-City (ABAC), im Volksmund als „Gundelitunnel“ bezeichnet, verzichtet und dieser entsprechend aus dem Netzbeschluss Nationalstrassen des Bundes, gestrichen werden kann. Darüber hinaus soll der Regierungsrat dazu aufgefordert werden, sich verbindlich gegen jeglichen Ausbau von Strassenkapazitäten im Perimeter des ABAC einzusetzen. Die Motion verlangt daher nicht „nur“ eine Streichung des ABAC aus einem Bundesbeschluss, und somit den freiwilligen Verzicht auf Bundesgelder ohne Not, sie ruft sogar zu einem generellen Denkverbot auf.

Für die Erreichbarkeit des Standorts Basel, dessen Strassenkapazitäten bereits heute mehrheitlich erschöpft sind und immer öfter sogar überschritten werden, wäre eine Annahme der Motion äusserst abträglich. Hinzu kommt die grosse Planungsunsicherheit mit welcher die Unternehmen konfrontiert wären. Diese würde die Wachstumsperspektiven der Region stark in Frage stellen. Nicht zu vergessen ist der ideologische Charakter der Vorlage, indem ein Verkehrsträger gegen die anderen ausgespielt werden soll.

Für die Handelskammer, die sich explizit für alle Verkehrsträger und vor allem deren Verknüpfung einsetzt, ist dies ein weiterer triftiger Grund die Motion abzulehnen.

 

Gesamtkonzept wird in Frage gestellt

Als Teil eines Zielbilds des künftigen Hochleistungsstrassennetzes ist der ABAC nicht als einzelne Massnahme, sondern im Kontext eines Ringschlusses um Basel zu betrachten. Mit der bestehenden Ost- und Nordtangente sowie dem sich in der Planung befindlichen Zubringer Bachgraben, soll der Autobahnring um Basel geschlossen und die Erreichbarkeit der Region langfristig gesichert werden. Neben zusätzlicher Kapazität, würde der Ringschluss vor allem auch Redundanz schaffen, die die Stabilität des heute anfälligen Systems entscheidend verbessern würde.

Ein endgültiger Verzicht von Strasseninfrastruktur im Perimeter des ABAC, würde somit direkt auch andere dringend benötigte Ausbaumassnahmen torpedieren und die Funktionalität eines Ringschlusses in Frage stellen.

ABAC bietet Lösungen für angesprochene Herausforderungen.

 

Luftverschmutzung nimmt ab, Stabilität nimmt zu

Die Motion nennt mehrere Herausforderungen im Bereich der Verkehrsplanung, welche durch eine Realisierung des ABAC angeblich gefährdet wären. Die Rede ist von einer Nichterreichung des Luftreinhalteplans und der Verkehrsreduktionsziele. Dass sich der Strassenverkehr in der Kernstadt reduzieren würde, wenn ein Tunnel auf Ebene des übergeordneten Strassennetzes als Direktverbindung zur Verfügung stünde, ist einleuchtend. Zum Thema Luftreinhaltung ist zu sagen, dass sich diese dank Tunnel deutlich verbessern würde – dies zeigt auch der Bericht „Aktionsplan gesunde Luft in Wohnquartieren im Kanton Basel-Stadt“ der Kantone Basel-Stadt und Baselland. Der Gundelitunnel würde in der Tat dazu beitragen, die genannten Ziele zu erreichen. Darüber hinaus würde der ABAC als Teil des Ringschlusses, neben der hohen Funktionalität auch Redundanzen schaffen, die das heute äusserst störungsanfällige Strassennetz in Basel stabilisieren würden.

Die Verringerung von Staus hätte ihrerseits positive Effekte auf die Umwelt durch eine Senkung von Luftschadstoffemissionen, wobei ohnehin davon auszugehen ist, dass sich bis zu seiner Inbetriebnahme Fahrzeuge mit alternativem Antrieb durchgesetzt haben werden, von denen keine oder geringe direkte Schadstoffemissionen und überdies eine schwache Lärmbelastung ausgehen.

 

Chance für ÖV und Langsamverkehr

Eine Realisierung des ABAC hätte zudem weitere positive Effekte auf die Raumentwicklung und die Gesellschaft. Da die Strassenfläche in den Untergrund verlegt werden würde, stünde der oberirdische Raum vermehrt dem ÖV sowie dem Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr) zur Verfügung. Hierdurch würde eine deutliche Aufwertung des Quartiers Gundeli realisiert, infolge derer sich die Wohn- und Lebensqualität nachhaltig verbessern würde. Nicht zuletzt ist durch die Verlagerung des Strassenverkehrs von relativ unsicheren Stadtstrassen auf sichere Hochleistungsstrassen von einem grossen Gewinn für die Verkehrssicherheit auszugehen, insbesondere bei einer gleichzeitig anzunehmenden Reduktion von Stau.

 

Traktandum 12.1 – Motion Dominique König-Lüdin und Konsorten betreffend Ausbau Fern- und Nahwärme

Die Versorgung im Kanton Basel-Stadt via Fern- und Nahwärme ist auf einem hohen Stand – sowohl vom Verbreitungsgrad her, wie auch der Ökologisierung und dem weiteren Ausbau. Das erkennen die Motionäre richtig. Allerdings merken wir an: gemäss neuem Energiegesetz ist in Absatz 19 ebenso festgehalten, dass der Kanton (Absatz 1) zusammen mit Gemeinden und Energieversorgern (Absatz 3) einen Energie-Richtplan erstellt. Die Nah- und Fernwärme ist integraler Bestandteil einer solchen Planung und die Arbeiten dazu sind im Gange. Aus unserer Sicht rennt die Motion zum einen offene Türen ein, zum anderen berücksichtigt sie die finanziellen Auswirkungen (vor allem Kosten-Nutzen-Verhältnis von „willkürlich“ ausgewählten Erschliessungen) zu wenig. Als parlamentarisches Instrument ist eine Motion zu verbindlich, weshalb wir in einem Anzug den geeigneteren Vorstoss sehen, um den aktuellen Stand der Dinge abzufragen und konkrete Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt zu kriegen.

Die Handelskammer bittet um Umwandlung der Motion und Überweisung als Anzug.

 

Traktandum 12.3 – Motion betreffend Förderung von sauberen, leisen elektrischen Bussen im öffentlichen Verkehr

Die Handelskammer beider Basel unterstützt grundsätzlich den langfristigen Umstieg von fossilen Antrieben hin zu alternativen Technologien, insbesondere dann, wenn damit direkte Emissionen vermieden und Lärm reduziert werden können. Die Motion möchte die Regierung beauftragen, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Ersatzbusbeschaffung der Gasbusse im öffentlichen Verkehr für elektrische Busse einzusetzen. Durch die Beschaffung von Elektrobussen entstehende Mehrkosten gegenüber Bussen mit herkömmlichen Antrieb, und nicht zu vergessen deren Infrastruktur, sollen über Steuergelder oder den Energieförderfonds quersubventioniert werden.

Die Handelskammer lehnt die Motion aus mehreren Gründen entschieden ab. Aufgrund der raschen Veränderung im Bereich der Antriebstechnologien ist derzeit noch nicht absehbar welcher Energieträger sich letztlich durchsetzen wird. Die BVB ist als wirtschaftliches Unternehmen daran gebunden ökonomisch zu handeln. Elektrobusse sind heute signifikant teurer in der Anschaffung als Diesel- oder Gasbusse. Eine Investition in Elektrobusse wäre aufgrund der hohen Kosten und Unklarheit bezüglich der Technologie daher mit erheblichen Risiken für die BVB verbunden. Insbesondere während der Übergangszeit, d.h. bis sich eindeutig abzeichnet welche Technologie sich letztlich durchsetzen wird, benötigt die BVB uneingeschränkte Freiheit bei der Beschaffung neuer Busse. Zu guter Letzt ist darauf hinzuweisen, dass die BVB bereits aus eigenem Antrieb ein Pilotprojekt im Bereich Elektrobusse lanciert haben. Ab Herbst dieses Jahres kommt der erste Elektrobus auf die Basler Strassen.

Die Handelskammer bittet, die Motion nicht zu überweisen.

 

Traktandum 22 – Zwischenbericht des Regierungsrates zur Motion René Brigger und Konsorten betreffend Kompetenzen der Stadtbildkommission

Den Zwischenbericht des Regierungsrates nimmt die Handelskammer zur Kenntnis. Allerdings beurteilt sie die aufgrund der Vernehmlassung vorgeschlagenen Anpassungen grossmehrheitlich als kosmetisch. Die semantische Unterscheidung zwischen „Entscheid“ und „Stellungnahme“ ist trivial, wenn schlussendlich die Verbindlichkeit bestehen bleibt. Die Handelskammer ist nach wie vor der Auffassung, dass die Meinung der SBK (Stadtbildkommission) in allen Fällen lediglich in beratender, unverbindlicher Form entgegenzunehmen ist. Eine ganze Reihe von Instrumenten stehen Kanton, Behörden, Planern und anderen zur Verfügung, um Projekte verbindlich und stadtverträglich umzusetzen. Dazu gehören auch die Bebauungspläne und Nutzungspläne.

Auch das Vetorecht fällt in die Kategorie der Semantik, denn ob dieses nun explizit in der BPV (Bau- und Planungsverordnung) genannt wird oder lediglich auf den entsprechenden Paragrafen der DPV (Denkmalpflegeverordnung) verwiesen wird – das Vetorecht bleibt bestehen. Das Kernanliegen der Motion (Entzug der Oberbaubehörden-Funktion der SBK) wird nicht wirklich umgesetzt.

Die Handelskammer bittet darum, die Motion stehen zu lassen.

 

Sammel-Factsheet für die Grossratssitzungen vom 11. und 18. April 2018

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