Stellungnahme zur Landratssitzung vom 27. April 2023

21.04.2023

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 27. April 2023 Stellung.

Traktandum 5: Universität Basel: Kreditsicherungsgarantie Neubau Departement Biomedizin (DBM) sowie Finanzierung Rückbau altes Biozentrum (ABZ) – Erhöhung der Ausgabenbewilligungen Rückbau ABZ; 2022/628

Für Wirtschaft und Forschung ist es ein erfreuliches Zeichen, dass die Kommissionen in beiden Basel einstimmig den Anträgen der Regierungsräte zustimmen. Mit dem Neubau Departement Biomedizin können rund 70 Forschungsgruppen, die bislang auf verschiedene Standorte verteilt waren, in Zukunft an einem Ort forschen. Mit diesem Neubau und der Nähe zu anderen Departementen wie auch dem Universitätsspital wird die Zusammenarbeit von Grundlagen und klinischer Forschung gefördert und erleichtert. Im Hinblick auf die noch immer ausstehende Assoziierung zum Forschungsprogramm Horizon Europe ist dies ein wichtiges Zeichen für den Wissensstandort Basel und damit für den Life Sciences Cluster der Region.

In diesem Sinne unterstützen wir den Antrag, die Kreditsicherungsgarantie für den Neubau, wie auch den Rückbau des Biozentrums zu erhöhen.

Wir bitten Sie dem Regierungsrat und der Kommission zu folgen und den Anträgen zuzustimmen.

Traktandum 6: Änderung des Energiegesetzes und des zugehörigen Dekrets aufgrund des Energieplanungsberichts 2022 (Erste Lesung); 2022/683

Mit dieser Vorlage an den Landrat unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat jene neuen Massnahmen aus dem Energieplanungsbericht 2022, die in die Kompetenz des Landrats fallen. Grundsätzlich steht die Handelskammer beider Basel hinter den vorgeschlagenen Massnahmen. Die Umsetzung der einzelnen Massnahmen dürfen bei den Unternehmen aber keine Kostenspirale zur Folge haben. In der Ausarbeitung der Verordnung muss zwingend darauf geachtet und diese entsprechend schlank und unbürokratisch gehalten werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen führen schon so zu weiteren administrativen Hürden für Unternehmen, welche es in Grenzen zu halten gilt. Wir wünschen uns hier ein differenziertes Vorgehen bei der Umsetzung der Massnahmen. Die Handelskammer beider Basel spricht sich zudem gegen die von der Kommission geforderten Verschärfungen aus, im Speziellen die Anschlusspflicht ans Fernwärmenetz. Hier wünschen wir uns eine Rückkehr zum ursprünglichen Vorschlag der Regierung.

Die Zustimmung zu den Änderungen des Energiegesetzes erfolgt für die Handelskammer unter der Voraussetzung, dass die Wirtschaft bei der Ausarbeitung der nachfolgenden Verordnungen mit einbezogen wird. Auf Ebene Verordnung muss auch der Begriff «erneuerbare Energien» klar definiert werden, und zwar möglichst technologieneutral. Im Rahmen dessen sind Biogas, Wasserstoff und andere synthetische, aus erneuerbaren Energien produzierte Gase sowie Abwärme ebenfalls als «erneuerbare Energie» anzuerkennen.

Unter den oben erwähnten Prämissen stimmen wir zu und bitten Sie, das Energiegesetz anzunehmen.

Traktandum 26: Salina Raurica neu denken; Rolf Blatter; 2022/608

Das Postulat verlangt vom Regierungsrat zu prüfen, ob das gesamte Areal Salina Raurica, oder zumindest wichtige Teile davon, vom Kanton übernommen werden könnte. Die heutige Situation mit einer Vielzahl von Parzellen und Besitzern macht Neuansiedlungen schwerfällig, wie die letzten 20 Jahre gezeigt haben.

Es ist der Handelskammer beider Basel ein Anliegen anzumerken, dass attraktive Rahmenbedingungen viel weiter gehen als «nur» die Besitzerstruktur zu klären. Für eine signifikante Erhöhung der Neuansiedlungen braucht es auch ein neues Mindset. Der Erfolg von Arealen wie dem Sisslerfeld hat auch viel mit der proaktiven, unbürokratischen und wirtschaftsfreundlichen Haltung des Aargauer Regierungsrats und den zuständigen Behörden, insbesondere den ausführenden Planungsstellen, zu tun. Es gilt klar zu definieren, welche weiteren Faktoren für Unternehmensansiedlungen entscheidend sind und diese zu optimieren. Der Kanton braucht darüber hinaus eine klare Strategie, wie er das Areal zukünftig vermarkten möchte.

Daher unterstützt die Handelskammer die Forderung, dass der Kanton das Areal oder zumindest wichtige Teile davon übernehmen soll. Anschliessend gilt es, das Areal zu arrondieren und zonenrechtlich Sicherheit zu schaffen, bevor ein Verkauf an Investoren angestrebt werden muss.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 30: Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer; Hanspeter Weibel; 2022/700

In der Motion wird eine Förderung der Elektromobilität über die Motorfahrzeugsteuer gefordert. Auch der Regierungsrat hat den diesbezüglichen Handlungsbedarf erkannt und dazu die Vorlage «Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer – verstärkte Ökologisierung» erarbeitet. Die Handelskammer hat die Gelegenheit genutzt, sich dazu vernehmen zu lassen (Siehe Stellungnahme der Handelskammer). Wir haben insbesondere folgende Forderungen aufgestellt:
- CO₂-arme und -neutrale Antriebsformen sollen technologieneutral berücksichtigt werden.
- Moderne Hybridfahrzeuge sind über eine bestimmte Distanz (bis ca. 100 km) ebenfalls rein elektrisch am Stück fahrbar. Sie verfügen über ein erhöhtes Gewicht und müssen daher ebenfalls von der Gewichtsreduktion zur Bemessung der Motorfahrzeugsteuer profitieren.
- Die Anzahl öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge soll mit Augenmass erhöht werden.
- Es soll ein Online-Rechner zur transparenten Berechnung der Motorfahrzeugsteuer erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden.

Der Regierungsrat plant die Vorlage mit den politischen Parteien und Verbänden anlässlich eines Roundtables zu bereinigen. Die Handelskammer wird bei dieser Gelegenheit ihre Interessen und Forderungen einbringen. Auch die in der Motion vorgebrachten und teilweise in der regierungsrätlichen Vorlage bereits adressierten Anliegen können an diesem Roundtable verhandelt werden.

Wir bitten Sie, dem Regierungsrat zu folgen und die Motion als Postulat entgegenzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Traktandum 38: Einführung von Förderklassen auf Primar- und Sekundarschulstufe I für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler; Anita Bieder; 2023/62

Aus Sicht der Wirtschaft sollte die integrative Schule tatsächlich kritisch hinterfragt werden. Schon bei der Zustimmung zum Sonderpädagogik-Konkordat haben wir angeregt, dieses mit Augenmass umzusetzen. Die Wirtschaft lehnt es ab, Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf in der Regelklasse vorrangig zu schulen, insbesondere solche mit schweren Lern-, Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten. Diese sollten in Klein- oder Förderklassen geschult werden. Die integrative Schulung verstärkt die Heterogenität der Klassenverbände, was das Leistungsniveau der Regelklasse beeinträchtigt. Mit der Überweisung der Motion als Postulat soll daher geprüft werden, ob verhaltens-auffällige Schülerinnen und Schüler allenfalls nicht besser in einer Förderklasse aufgehoben fühlen.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

Traktandum 40: Berufswahl stärken – Neuschaffung der Berufswahlklasse; Reto Tschudin; 2023/73

Durch die Schaffung der Leistungszüge und mit dem Fach Berufliche Orientierung sollte grundsätzlich gewährleistet sein, dass Jugendliche - gemäss den gewählten Niveaus - entsprechend auf die Berufswahl vorbereitet werden. Falls es diesbezüglich Anpassungen benötigt, müssten dort Angebote ausgebaut werden. Allerdings sollten aus unserer Sicht die bestehenden Möglichkeiten wie bspw. Berufliche Orientierung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Informationsveranstaltungen und Orientierungsschnupperlehren direkt im Unternehmen gefördert werden und keine weiteren schulischen Angebote entwickelt werden. Mit diesem Vorbehalt stimmen wir einer Prüfung des Berufswahlprozesses zu.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 43: Die Region Basel fit für Wasserstoff machen; 2023/66

Der Regierungsrat wird aufgefordert, zusammen mit den Nachbarkantonen, dem Bund sowie allenfalls grenzüberschreitenden Gebietskörperschaften eine die Arbeiten des Bundes unterstützende und mit diesen, kongruente regionale Wasserstoffstrategie auszuarbeiten.

Neben der Identifikation möglicher Standorte für Anlagen zur Produktion und Lagerung sowie Anlagen für die Logistik von Wasserstoff soll insbesondere eine Kuratierung der hierfür benötigten Perimeter und Flächen vorgenommen werden. Zudem sollen weitere relevante Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Wasserstoffwirtschaft möglichst begünstigt wird. Wasserstoff und seine Derivate sind ein wichtiger Teil des Energiemixes der Zukunft. So kann er als Prozessenergie in der Industrie dienen. Aber auch als Treibstoff für Lastwagen, Busse und Schiffe verwendet werden und damit fossile Energieträger ersetzen. In beiden Fällen ist die Energiedichte von Batterien – Stand heute – nicht ausreichend.

Auf europäischer Ebene wird mit dem European Hydrogen Backbone ein leistungsfähiges Wasserstoffnetz grenzüberschreitend geplant und in absehbarer Zeit in Betrieb genommen. Die Schweiz und im Speziellen die Region Basel dürfen bei diesen Vorhaben auf keinen Fall ins Abseits geraten, denn es bietet eine einmalige Chance für unsere Region. Um diese nutzen zu können, muss der Kanton Basel-Landschaft in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Nachbarkantonen eine mit der Strategie des Bundes kongruente Strategie Wasserstoff und seiner Derivate ausarbeiten. Gerade die Region Basel wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, dies schon allein wegen ihrer geografischen Lage als Tor zur Schweiz. Heute läuft fast ein Drittel der gesamten Erdölimporte über die Rheinhäfen. Es gilt, die vorhandene Infrastruktur und das vorhandene Know-how zu nutzen.

Auch national wird Wasserstoff mittelfristig an Bedeutung gewinnen. Eine seiner wichtigsten Funktionen für das Energiesystem der Zukunft hat der Wasserstoff nämlich als chemischer Speicher. Nach einem Ausbau der PV-Anlagen kann so zum Beispiel der Überschussstrom aus dem Sommer in das Winterhalbjahr transferiert werden. Nur wenn die schwankenden und stetig wachsenden Strommengen aus Wind und Sonnenkraft auch über den aktuellen Bedarf hinaus verwendet werden können, macht ein Ausbau der erneuerbaren Energiequellen Sinn, beziehungsweise können wir damit Versorgungssicherheit gewährleisten.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 48: Für eine starke Berufsbildung im Baselbiet; 2023/99

Mit verschiedenen Projekten und Initiativen (tunBasel, Coaching / Rent a Boss, Praktikumsmanagement etc.) arbeitet die Handelskammer beider Basel schon seit vielen Jahren sehr erfolgreich mit dem Kanton Baselland zusammen, um die Berufsbildung zu fördern und unterstützen. Tatsächlich war es bislang eher schwierig, seitens Wirtschaft die Eltern über die duale Berufsbildung zu informieren oder ihnen einen Einblick in die Ausbildung in den Unternehmen zu gewähren. Mittlerweile ist aber auch hier ein Umdenken in den Schulen und eine steigende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu spüren. Eine Aufstellung aller Massnahmen und Bemühungen des Kantons würden sicher helfen, allfällige Informationslücken zu entdecken und diese entsprechend zu füllen.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 52: Spezifizierung der Grünflächenziffer in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz RBV; Katrin Andrea Joos Reimer; 2023/140

Diese Motion ist aus Sicht der Handelskammer auf jeden Fall abzulehnen. Dem Naturschutz ist mit einer starren Grünflächenziffer pro Parzelle nicht gedient. Damit wird im Gegenteil dringend benötigte Verdichtung erschwert. Nur durch eine konsequente Verdichtung werden wertvolle Grünflächen am Stadtrand geschont. Entsprechend ist die Verdichtung für uns das übergeordnete Ziel, leider wirkt die vorliegende Motion diesem entgegen. Auch sind es vor allem grössere zusammenhängende Flächen, welche der Natur, aber vor allem auch der Kühlung der Stadt dienen. Kleinere Grünflächen im nahen Wohnumfeld kommen vor allem den darum liegenden Gebäuden zugute und liegen somit im Urinteresse jedes Hausbesitzers und jeder Investorin.

Aus unserer Sicht sollten die Grundzüge der Raumplanung möglichst übergeordnet stattfinden. Daneben wünschen wir uns ganzheitliche und fallspezifische Lösungen. Es macht keinen Sinn, hier der Bundesgesetzgebung oder der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) vorzugreifen.

Zu guter Letzt stellen sich, wie der Regierungsrat richtig festhält, auch Fragen der Eigentumsgarantie von Privaten. Und auch der rechtliche Grundsatz der Planungshoheit der Gemeinden wird durch die vorliegende Motion infrage gestellt.

Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.

Stellungnahme zur Landratssitzung vom 27. April 2023

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