Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 9. und 16. November 2022

04.11.2022

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 9. und 16. November 2022 Stellung.

Traktandum 16 und 17: Zwei Motionen zum Thema klimagerechtes Bauen

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die nationalen und internationalen Ziele zur Bekämpfung oder Abfederung des Klimawandels. Um die Vielzahl von Ideen und Lösungsansätzen zu bündeln, bedarf es jedoch eines geeigneten Gefässes, um ein konzises, ausgeglichenes Massnahmenpaket auszuarbeiten. Dieses Gefäss ist aus unserer Sicht die Spezialkommission Klimaschutz (SpezKo Klima), welche wir von Beginn an befürwortet haben. Die SpezKo Klima hat unter fachkundiger Beratung 13 konkrete Vorstösse formuliert, welche sich nun im parlamentarischen Prozess befinden. Die Handelskammer plädiert dafür, dass diese Vorstösse, welche wir teils befürworten, teils ablehnen, nun sukzessive abgearbeitet werden. Wir empfinden es daher als nicht zielführend, den parlamentarischen Betrieb und die Verwaltung mit einer zusätzlichen Flut von klimarelevanten Vorstössen de facto lahmzulegen. Im Gegenteil, durch die ineffiziente Bindung von Ressourcen bei allen Beteiligten erweisen die Einreichenden dem effektiven Klimaschutz einen Bärendienst.

Auch inhaltlich lehnen wir die diversen neuen Vorstösse ab, da sie zur bereits bestehenden Überregulierung in der Baubranche beitragen, zu weiteren Verzögerungen bei der Entwicklung von Transformationsarealen führen oder die Ausweitung staatlicher Aufgabenfelder verlangen.

Wir bitten Sie, die Motionen nicht zu überweisen.

Traktandum 44.3: Andreas Zappalà und Konsorten betreffend Einführungsklassen an allen Schulstandorten

Grundsätzlich ist gegen die Einführungsklassen nichts einzuwenden. Aktuell fordert aber auch eine im August 2022 eingereichte Initiative, die «Förderklassen-Initiative», den Ausbau von sonderpädagogischen Schulangeboten und damit einen Umbau der integrativen Schule. Auf den Ausgang dieser Initiative sollte aus unserer Sicht abgewartet werden. Denn wenn zukünftig auf jeder Schulstufe ein Sonderunterricht in einer «Kleinklasse» angeboten wird und zusätzlich im ersten Schuljahr flächendeckend Einführungsklassen eingeführt werden, ist das ein Überangebot, resp. eine Zweigleisigkeit, die es zu vermeiden gilt.

Aus Sicht der Wirtschaft sollte daher die integrative Schule tatsächlich kritisch hinterfragt werden und nach Ausgang der Abstimmung, die aus unserer Sicht gute Chancen auf Erfolg hat, das Thema sonderpädagogischer Sonderunterricht und Einführungsklassen in einem Gesamtüberblick zu prüfen und dann umzusetzen. Entsprechend bitten wir Sie, die Motion zu überweisen und bei der weiteren Behandlung diese in einen Anzug zu wandeln.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 44.5: Erich Bucher und Konsorten betreffend keine Kleinpensen in der Volksschule

Die Klein- und Kleinstpensen scheinen in den Schulen tatsächlich einer der treibenden Gründe für den Mangel an Lehrpersonen zu sein – und dieser wird sich in den kommenden Jahren noch verschärfen. Damit das berühmte Kind nicht mit dem Wasser ausgeschüttet wird, müsste man aber vorab die Gründe für diese Kleinpensen analysieren, bevor ein Mindestpensum eingeführt wird. Sind es Berufstätige, die z.B. Fächer im Bildungsbereich Musik, Kunst und Gestaltung neben der eigentlichen Tätigkeit abdecken? Gibt es allenfalls in den befähigten Bereichen der Lehrtätigkeit gar nicht so viele Schul-Stunden, um ein 50 Prozent-Pensum abzudecken? Zu vermeiden ist, dass Lehrpersonen, die in solchen Konstellationen ihre Lehrtätigkeit, aufgrund des geforderten Mindestpensum, aufgeben (müssen) und so der Lehrermangel selbstverschuldet verstärkt wird.

Entsprechend bitten wir Sie, die Motion zu überweisen und diese in der weiteren Behandlung in einen Anzug umzuwandeln.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.


Traktandum 45.2: David Jenny und Konsorten betreffend Berufsbildung für Lehrpersonen

Die Pädagogische Hochschule steht seitens Schulen und Studierenden in der Kritik, nicht praxisorientiert auszubilden. Den Lehrberuf über eine Berufslehre abzuschliessen, könnte daher eine interessante Alternative sein. Zu beachten gilt hier jedoch, dass die berufliche Grundbildung Sache des Bundes ist und nicht der Kantone. In einem ersten Schritt müsste daher eine Trägerschaft bestimmt werden, um eine neue berufliche Grundbildung zu entwickeln.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 45.3: Mark Eichner und Konsorten betreffend Weiterbildungsgutscheine für Lehrabgängerinnen

Seit 2018 gibt es eine Subjektfinanzierung des Bundes bei einer Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) und höhere Fachprüfung (eidg. Diplom). Diese Beiträge liegen bei 50 Prozent der Ausbildungskosten und werden bei Anmeldung zur Prüfung vergütet. Die andere Hälfte muss selbst oder durch den Arbeitgeber finanziert werden. Dies nur ein Beispiel, warum die höhere Berufsbildung (HBB) – neben der Doppelbelastung Studium/Beruf – gegenüber dem gymnasialen und universitären Weg an Attraktivität einbüsst. Mit Weiterbildungsgutscheinen den Weg von der Berufsbildung in die Tertiärstufe A und B (Uni/FHNW/HBB/) zu ebnen, ist daher zu begrüssen. Wichtig scheint jedoch, dass die unterstützten Weiterbildungen tatsächlich den Charakter einer Nachqualifikation haben und diese allenfalls in einer offiziellen Liste erfasst werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch die Gutscheine eine Angebotsflut von Weiterbildungs-Kursen entsteht.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 45.4: Luca Urgese und Konsorten betreffend Kenntnis der Unterrichtssprache als Grundlage

Seitens Unternehmen und Ausbildungsbetriebe werden immer wieder zwei Fächer genannt, in denen das Niveau von Schulabgängerinnen und -abgängern ungenügend ist: Mathematik und Deutsch. Im Umkehrschluss heisst das: ohne die Grundfähigkeiten in diesen beiden Fächern wird es schwierig, eine Berufslehre erfolgreich zu meistern. Der Anzug wird entsprechend begrüsst und geht in die richtige Richtung.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 45.6: René Brigger und Tim Cuénod in Sachen jahrelang leerstehende Häuser und Wohnraumvernichtung

Der Anzug fordert bei leerstehenden Häusern spätestens nach zwei bis drei Jahren ein staatliches Handeln, welches von einer zusätzlichen Besteuerung bis hin zu einer Nutzungsenteignung gehen kann. Angedacht wird auch, dass Räumungsbegehren von jahrelang leerstehenden Häusern nicht ohne weiteres gefolgt wird.

Der Vorstoss bedeutet einen massiven Eingriff in die Eigentumsgarantie, der in Anbetracht der Zielsetzung nicht zu rechtfertigen ist. Die angedachten Massnahmen halten wir für verfassungsrechtlich bedenklich. Wohneigentum ist in der Schweiz verfassungsmässig geschützt und grundsätzlich haben Eigentümer die freie Verfügungsgewalt über ihr Eigentum. Auch in Bezug auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist der Anzug nicht zielführend. Die Gründe für Leerstände liegen meist in langwierigen und komplizierten baurechtlichen Abklärungen, offenen Rechtsfragen oder hängigen Baugesuchen. Die Lösung findet sich also vielmehr in beschleunigten Rechts- und Genehmigungsverfahren. Zudem benötigen Investoren Planungs- und Investitionssicherheit, weitere Regulierungen und Auflagen würden neuen Wohnraum verhindern. Sich für mehr Wohnraum einzusetzen, bedeutet im Umkehrschluss einfacheres Bauen zu fördern und durch Deregulierung und Verzicht auf unnötige Vorschriften die Rahmenbedingungen zu verbessern.

Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu überweisen.

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