Senkung der Vermögenssteuern ist richtig, Einkommenssteuer muss folgen

23.03.2022

Wir begrüssen die heute vorgestellte Revision der Vermögenssteuer im Kanton Basel-Landschaft, hätten uns aber eine mutigere Umsetzung mit einem tieferen Steuersatz gewünscht. Denn die Besteuerung natürlicher Personen tritt mit den OECD-Mindest-steuern für Unternehmen beim Standortwettbewerb immer mehr in den Fokus. Gerade um rare Fachkräfte nach Baselland zu bringen und sie hier zu halten, sind attraktive Steuern für natürliche Personen wichtig. Handlungsbedarf besteht deshalb auch bei den Einkommenssteuern.

Der Kanton Basel-Landschaft weist seit vielen Jahren eine hohe Vermögenssteuerbelastung auf. Vergleiche zeigen regelmässig, dass mittlere und hohe Einkommen und Vermögen im Baselbiet deutlich höher besteuert werden als in anderen Kantonen und auch im benachbarten Ausland.
Der Handlungsbedarf ist klar ausgewiesen und gross. Deshalb begrüsst die Handelskammer beider Basel, dass der Kanton Basel-Landschaft die längst überfällige Anpassung der Steuertarife in Angriff genommen hat.

Standortwettbewerb – Faktor Besteuerung natürlicher Personen gewinnt an Bedeutung

Mit der OECD-Mindeststeuer wird der internationale Steuerwettbewerb bei den Unternehmen gedämpft. Andere Faktoren werden plötzlich relevanter. Im Kampf um die besten Fachkräfte und Talente gewinnen Investitionen in Forschung und Innovation, aber auch die Steuern für natürliche Personen an Bedeutung. Hier stehen beide Basler Kantone deutlich schlechter da als andere Kantone: «Die Besteuerung von natürlichen Personen tritt im Standortwettbewerb immer mehr in den Fokus. Um Fachkräfte in Baselland zu halten, ist es hilfreich, dass der Vermögenssteuersatz gesenkt wird. Allerdings hätten wir uns eine mutigere Umsetzung zu einem tieferen Steuersatz gewünscht», so Martin Dätwyler, Direktor Handelskammer beider Basel.

Senkung der Einkommenssteuer muss aufs Tapet

Die heute vorgestellte Reform ist ein wichtiger Schritt, um den Kanton Basel-Landschaft steuerlich attraktiver zu positionieren und Steuerpflichtige mit hohen Einkommen und Vermögen im Kanton anzusiedeln oder hier zu behalten. «Aus Sicht des Wirtschaftsstandortes ist es entscheidend, dass Fach- und Führungskräfte hier in der Region wohnen. Dies stärkt ihre lokale Verbundenheit und trägt damit auch dazu bei, dass die Unternehmen selbst, in welchen diese Fach- und Führungskräfte tätig sind, stärker in der Region verankert sind. Eine konkurrenzfähige Steuerbelastung ist überdies auch wichtig, weil dadurch der Mittelstand indirekt entlastet werden kann», doppelt Luca Urgese, Leiter Finanzen und Steuern nach. «Wohnen einkommens- und vermögensstarke Steuerzahlende im Kanton, kann die relativ hohe Steuerbelastung für den Mittelstand gesenkt werden. Das ist eine Win-Win-Situation für Kanton, Bevölkerung und Wirtschaft. Deshalb muss bald auch eine Senkung der Einkommenssteuern zum Thema werden».

Die heute vorgestellte Vermögenssteuerreform I ist Teil eines mehrstufigen Reformplans, um den Kanton bezüglich Steuerbelastung natürlicher Personen wettbewerbsfähiger zu machen. Die Handelskammer beider Basel hat sich bereits im September zur Änderung des Steuergesetzes betreffend Abfrage der Wohnflächen zur Überprüfung der Eigenmietwert geäussert und dabei vorgeschlagen, die Vorlage zu sistieren, bis das eidgenössische Parlament seine Beratungen über die Abschaffung des Eigenmietwerts abgeschlossen hat. Die aktuelle Vorlage stellt den zweiten Teil der Reform dar. In einem dritten Teil sollen dann die Liegenschaftswerte aktualisiert und marktgerecht geschätzt werden. Die Ergebnisse der Überprüfung der Eigenmietwerte soll in diese Reform mit einfliessen. Die Handelskammer betont, dass durch die Reformen keine steuerliche Mehrbelastung erfolgen darf. Höhere Eigenmietwerte müssen zwingend durch geeignete Massnahmen kompensiert werden.

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