Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates heisst Unternehmenssteuerreform III gut

24.02.2016

Die Handelskammer beider Basel ist erfreut über den Entscheid der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates, die zinsbereinigte Gewinnsteuer und die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital wieder aufzunehmen. Nun ist der Nationalrat gefordert, die Unternehmenssteuerreform III umzusetzen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) ist nach den Hearings vom 18. und 19. Januar auf die Vorlage der Unternehmenssteuerreform III (USR III) eingetreten. Am 22. und 23. Februar fand die Detailberatung statt. Die WAK-N beschloss, die zinsbereinigte Gewinnsteuer und die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital wieder aufzunehmen. Zweites in einer separaten Vorlage, um die USR III nicht zu überladen. Die Handelskammer beider Basel ist erfreut über diesen Entscheid.

Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates heisst Unternehmenssteuerreform III gut

Die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital ist wichtig für die Standortattraktivität. Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital, wie wir sie heute in der Schweiz kennen, ist eine Strafsteuer auf die Zurverfügungstellung von Kapital. Diese Abgabe bremst Investitionen und schränkt die Wirtschaft unnötig ein. Aus diesen Gründen ist es folgerichtig, die zinsbereinigte Gewinnsteuer einzuführen und die Emissionsabgabe abzuschaffen. Die steuerliche Begünstigung aller Massnahmen (Patentbox, Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie zinsbereinigte Gewinnsteuer) soll auf 80 Prozent begrenzt werden. Damit werden dynamische Effekte – beispielsweise Nullbesteuerung – vermieden.

Die Unternehmenssteuerreform III ist nötig, um die Standortattraktivität der Schweiz aufrechtzuerhalten. Dabei geht es nicht um Steuergeschenke für Unternehmen, sondern vielmehr um Ersatzmassnahmen für die nicht mehr akzeptierten kantonalen Steuerstatus. Das Ziel ist, die Steuerlast für Unternehmen nicht ansteigen zu lassen. Mit der USR III werden aber auch heute nicht gesondert besteuerte KMU von einer tieferen Steuerbelastung profitieren – durch tiefere Gewinnsteuersätze und erleichterte Bedingungen für die Patentbox.

Gemäss dem Taxation Index von BAKBASEL weist Basel eine gute Ausgangslage auf. Um die steuerliche Standortattraktivität aufrechtzuerhalten, setzt sich die Handelskammer aktiv und partnerschaftlich mit den Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III ein.

Die Vorlage geht nun in die Beratung in den Nationalrat. Die Wirtschaft ist überzeugt, dass sich die Nationalrätinnen und Nationalräte der Bedeutung bewusst sind und die Weichen für die steuerliche Zukunft entsprechend stellen.

Medienmitteilung vom 24. Februar 2016

 

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