Zweimal JA zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

04.02.2021

Zwei Vorlagen, über die das Baselbiet am 7. März abstimmt, sorgen für klare Regelungen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und bei der Arbeitsmarktaufsicht. Sie stellen einen deutlichen Fortschritt gegenüber der aktuellen Gesetzeslage dar.

Die revidierten Gesetze regeln die Zusammenarbeit zwischen Sozialpartnern und Kanton und stellen insbesondere die Einhaltung der flankierenden Massnahmen und die Bekämpfung der Schwarzarbeit in Baselland sicher. Das wichtige und ernsthafte Thema wurde in der Baselbieter Politik lange und intensiv diskutiert. Dabei gelang es, einen Kompromiss zu schmieden und die ordnungspolitischen Defizite der aktuellen Gesetzeslage zu eliminieren. Dass die Kontrollaufgaben im Rahmen eines Leistungsauftrages an Dritte vergeben werden, ist ebenso sinnvoll, wie die Tatsache, dass die Regierung mehr Kompetenzen gegenüber den Sozialpartnern erhält. Die beiden Vorlagen stellen einen deutlichen Fortschritt gegenüber der aktuellen Gesetzeslage dar und sorgen für klare Regelungen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und bei der Arbeitsmarktaufsicht. Eine Ablehnung der Vorlagen hätte zur Folge, dass die aktuellen und mangelhaften Gesetze in Kraft bleiben würden und wichtige Verbesserungen nicht vorgenommen werden könnten. Die Revisionen würden damit um Jahre verzögert.
Wir empfehlen, der Regierung und dem Landrat zu folgen und die beiden Vorlagen anzunehmen.

Deshalb JA zur Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und JA zur Revision des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes (AMAG).

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Member.HUB