Seit vielen Jahren unterstützt die Handelskammer beider Basel Unternehmungen bei der Einforderung nach mehr Rechtssicherheit im Secteur Suisse des binationalen Flughafens Basel-Mulhouse. Dies insbesondere in den Bereichen Arbeits- und Steuerrecht. Dank der Koordinations- und Lobbyingarbeit der Handelskammer, der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft und den Unternehmen wird auf höchster Ebene in Bern und Paris nach einer Lösung gesucht. Der Prozess gestaltet sich allerdings äusserst aufwendig und schwerfällig.
Anfangs dieses Jahres ist es gelungen auf Initiative der Koordinationsplattform Secteur Suisse EAP eine „déclaration commune“ zu unterzeichnen. Die unterzeichnenden Parteien erklären darin u.a., dass
Schweizerisches Arbeitsrecht in seiner ganzen Tragweite zur Anwendung kommen soll. In der Zwischenzeit haben über 50 Unternehmungen, die heute am EAP vertretenen Gewerkschaften (SEV, KV Schweiz/Basel, PUSH, VPOD), die französische Grenzgängervereinigung „Comité de défense des travailleurs frontaliers du Haut-Rhin“, die beiden Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, der Conseil Général du Haut-Rhin, die Communauté de Communes des Trois Frontières, die Chambre de Commerce Sud-Alsace Mulhouse und die Handelskammer beider Basel die „déclaration commune“ unterzeichnet.
Auch wenn auf französischer Seite noch wenige Unterschriften fehlen, gehen wir davon aus, dass die „déclaration commune“ mit der Unterstützung aus Bern die Wirkung in Paris nicht verfehlen wird. Frankreich ist nun gefordert, zusammen mit der Schweiz den nächsten Schritt zu tun und aufbauend auf der „déclaration commune“ ein Abkommen zwischen den beiden Ländern zu treffen, welches die notwendige Rechtssicherheit garantiert. Ein entsprechender Vorschlag ist offensichtlich von Paris nach Bern geschickt worden. Nach jahrelangem Diskutieren ist nun der Moment gekommen, Nägel mit Köpfen zu machen. Die Koordinationsplattform Secteur Suisse wird den Vorschlag, sobald er uns vorliegt, eingehend prüfen und mit Bundesbern Kontakt aufnehmen.
Die Erreichbarkeit ist für Unternehmen von fundamentaler Bedeutung und wirkt sich umgehend auf die Standortattraktivität aus. Die Handelskammer beider Basel setzt sich daher für eine bedarfsgerechte Infrastrukturplanung in der Region ein. Insbesondere im Agglomerationsverkehr steht mit der 2. Generation des Agglomerationsprogramms Basel ein strategisch relevanter Schritt bevor. Im Juni 2012 müssen die Kantone das Programm dem Bund einreichen. Er entscheidet anschliessend über die Bereitstellung von Fördergeldern bis zu maximal 50% an die Baukosten. Die Einsetzung einer interkantonalen Geschäftsstelle für das Agglomerationsprogramm Basel, wie von der Handelskammer vorgeschlagen, hat sich bis heute positiv ausgewirkt. Die anspruchsvolle Planung schreitet gut voran.

Logistik ist heute nicht nur Wettbewerbs-, sondern auch Wirtschaftsfaktor und ein volkswirtschaftlich relevanter Standortvorteil. Dies hat die Analyse der Universität St. Gallen im Auftrag der Handels-kammer beider Basel zum Logistikcluster Region Basel deutlich gezeigt.
Aufgrund dessen, wollen wir mit der Initiative Logistikcluster Region Basel den Standort besser positionieren und die Bedeutung der Logistik gegenüber den Behörden, der Politik und der Gesellschaft aufzeigen und die Rahmenbedingungen verbessern.
Die Trägerschaft sowie Finanzierung der Initiative sind gesichert.
Am 3. November 2011 wurde mit rund 160 Interessierten der Auftakt in die Umsetzungsphase eingeläutet und der Logistikcluster Region Basel feierlich getauft.
Die Weichen wurden gestellt, sodass die Begleitgruppen nun Massnahmen zur Ausarbeitung und Umsetzung von Projekten in den Bereichen Umwelt, Bildung sowie Infrastruktur und Flächen ergreifen werden.