Rückforderung der Mehrwertsteuer aus der EU (für Schweizer Firmen)

Rückforderung der Mehrwertsteuer aus der EU (für Schweizer Firmen)

Bei Geschäftsreisen ins europäische Ausland bezahlen schweizerische Unternehmungen auf verschiedenen Leistungen (Hotelübernachtungen, Restaurantkosten, Repräsentationskosten, Reisekosten, Ausstellungskosten etc.) immer auch ausländische Mehrwertsteuer. Diese kann grundsätzlich zurückgefordert werden. Das Verfahren ist für viele Firmen aber umständlich, und es dauert teilweise lange bis zur Rückerstattung.

Die Handelskammer beider Basel hat mit der Firma Cash Back VAT Reclaim AG, welche derartige Rückerstattung im Auftrag übernimmt, eine Vereinbarung getroffen. Mitgliedsfirmen der Handelskammer können zu einem Vorzugstarif von dieser Dienstleistung Gebrauch machen.

Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, so nehmen Sie direkt mit der Firma Cash Back VAT Reclaim AG Kontakt auf.

Cash Back VAT Reclaim AG, Gewerbestrasse 11, 6330 Cham
Telefon: 041 747 30 00, Telefax: 041 747 31 00, e-mail: info@cashback.ch,

www.cashback.ch

Rückforderung der Schweizer Mehrwertsteuer (für ausländische Firmen)

Ausländische Firmen können Schweizer Mehrwertsteuern zurückfordern, welche im Rahmen von Geschäftsreisen in der Schweiz angefallen sind. Firmen, welche nicht bei der Eidg. Steuerverwaltung registriert sind, können dies mit Hilfe eines Repräsentanten tun.

Die Genfer Handelskammer bietet ausländischen Firmen diese Dienstleistung im Auftrag aller schweizerischen Handelskammern an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Leiter:

Hans Aebischer

+41 61 270 60 41

Mitarbeiterin:

Erica Bourgnon

+41 61 270 60 45

Mitarbeiterin:

Merhunisa Topalovic

+41 61 270 60 42

Mitarbeiter:

Andreas Zehnder

+41 61 270 60 43

 

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