Carnet ATA

Was ist ein Carnet ATA

Das Carnet ATA ist ein Zolldokument, welches auf dem internationalen „Zollübereinkommen über das Carnet ATA“ vom 30.07.1963 basiert. Es ermöglicht die vorübergehende zoll- und abgabenfreie Einfuhr von Waren in über 70 Länder im Rahmen von drei hauptsächlichen Übereinkommen:

  • Ausstellungen, Messen und ähnliche Veranstaltungen
  • Muster zur Vorführung
  • Berufsmaterial

Weiter bestehende Übereinkommen erleichtern, je nach den zu besuchenden Ländern, den Reiseverkehr, den Austausch von Waren für wissenschaftliche Zwecke, den Umlauf von Verpackungsmaterial usw.

Voraussetzung ist, dass dieselben Produkte absolut unverändert aus dem besuchten Land wiederausgeführt werden.

Die Gültigkeit beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum unter Vorbehalt von Fristbeschränkungen, welche vom ausländischen Zollamt bei der Einfuhr festgelegt und auf dem Einfuhr-Stammabschnitt in Rubrik 2 vermerkt werden und unbedingt einzuhalten sind.

Vorteile bei der Benützung eines Carnet ATA

  •  In einem einzigen Dokument sind alle erforderlichen Zolldeklarationen vorhanden (Ausfuhr CH – Einfuhr Ausland – Wiederausfuhr Ausland – Wiedereinfuhr CH – evtl. Transit Ausland).
  • Es müssen keine Zollgebühren und Abgaben beim ausländischen Einfuhrzollamt abgeliefert werden. Die Handelskammer beider Basel bürgt über die Garantieorganisation für Carnets ATA (Vereinigung der Schweizer Handelskammern) anstelle des Carnetinhabers.
  • Das Carnet ATA ist gültig für eine oder mehrere Reisen in ein oder mehrere Länder.
  • Die Handhabung ist einfach und erfordert keine besonderen Zollkenntnisse.

Wer ist zum Bezug eines Carnet ATA berechtigt?

  • Als Carnet ATA-Inhaber kommen im Handelsregister Basel-Stadt oder Basel-Landschaft eingetragene Firmen oder weitere juristische Personen (Betriebe der öffentlichen Verwaltung, Museen, touristische oder kulturelle Betriebe, Vereine, usw.).
  • Privatpersonen wohnhaft in Basel-Stadt oder Basel-Landschaft.

 Mit ATAswiss ist es möglich, Gesuche mittels eines Web-Browser direkt online im Internet auszufüllen und an die zuständige Handelskammer zu übermitteln. Der Gesuchsteller wird per E-Mail über die Fertigstellung seines Carnets informiert. Er erhält das ausgestellte Carnet in der bisherigen Form per Post zugestellt oder kann es am Schalter der Handelskammer abholen.

Wie ist vorzugehen?

Antrag auf konventionellem Weg

Nach Abklärung des Reiseziels / der Reiseziele werden die benötigten Formulare dem Antragssteller zum Ausfüllen übergeben. Die vollständig ausgefüllten Carnetblätter sind anschliessend der Handelskammer beider Basel einzureichen.

Antrag auf elektronischem Weg

In einem ersten Schritt registriert sich der Antragsteller als Teilnehmer von ATAswiss (Vertrag zwischen ausstellender Handelskammer und dem Kunden). Er reicht den unterzeichneten Vertrag bei der Handelskammer beider Basel ein. Nach Freischaltung seines Accounts kann der Antragssteller seine Carnets via ATASwiss beantragen.

ATA Swiss

Keine Einträge vorhanden

 

Leiter:

Hans Aebischer

+41 61 270 60 41

Mitarbeiterin:

Erica Bourgnon

+41 61 270 60 45

Mitarbeiterin:

Merhunisa Topalovic

+41 61 270 60 42

Mitarbeiter:

Andreas Zehnder

+41 61 270 60 43

 
 
© Handelskammer beider Basel | Aeschenvorstadt 67 | Postfach | 4010 Basel - Postfach 378 | 4410 Liestal