Das Carnet ATA ist ein Zolldokument, welches auf dem internationalen „Zollübereinkommen über das Carnet ATA“ vom 30.07.1963 basiert. Es ermöglicht die vorübergehende zoll- und abgabenfreie Einfuhr von Waren in über 70 Länder im Rahmen von drei hauptsächlichen Übereinkommen:
Weiter bestehende Übereinkommen erleichtern, je nach den zu besuchenden Ländern, den Reiseverkehr, den Austausch von Waren für wissenschaftliche Zwecke, den Umlauf von Verpackungsmaterial usw.
Voraussetzung ist, dass dieselben Produkte absolut unverändert aus dem besuchten Land wiederausgeführt werden.
Die Gültigkeit beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum unter Vorbehalt von Fristbeschränkungen, welche vom ausländischen Zollamt bei der Einfuhr festgelegt und auf dem Einfuhr-Stammabschnitt in Rubrik 2 vermerkt werden und unbedingt einzuhalten sind.
Mit ATAswiss ist es möglich, Gesuche mittels eines Web-Browser direkt online im Internet auszufüllen und an die zuständige Handelskammer zu übermitteln. Der Gesuchsteller wird per E-Mail über die Fertigstellung seines Carnets informiert. Er erhält das ausgestellte Carnet in der bisherigen Form per Post zugestellt oder kann es am Schalter der Handelskammer abholen.
Nach Abklärung des Reiseziels / der Reiseziele werden die benötigten Formulare dem Antragssteller zum Ausfüllen übergeben. Die vollständig ausgefüllten Carnetblätter sind anschliessend der Handelskammer beider Basel einzureichen.
In einem ersten Schritt registriert sich der Antragsteller als Teilnehmer von ATAswiss (Vertrag zwischen ausstellender Handelskammer und dem Kunden). Er reicht den unterzeichneten Vertrag bei der Handelskammer beider Basel ein. Nach Freischaltung seines Accounts kann der Antragssteller seine Carnets via ATASwiss beantragen.
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