Abstimmungsempfehlungen für den 10. Juni 2018

26.04.2018

Die Handelskammer beider Basel empfiehlt Ihnen zu den Abstimmungen vom 10. Juni 2018 folgende Parolen:

Eidgenössische Vorlage

 

NEIN zur «Vollgeld-Initiative»

DieVollgeld-Initiative will, dass künftig keine Bank mehr Buchgeld schaffen darf, um Kredite zu vergeben. Sie will der Nationalbank gegen deren Willen die volle Kontrolle über die Geldmenge aufzwingen. Die Vollgeld-Idee ist keine Schweizer Erfindung, sondern wird von einer internationalen Bewegung vorangetrieben. Die Schweiz dient als Versuchskaninchen, um diese hochriskante Idee zu testen. Noch nie hat irgendein Land auf der Welt seine Geldpolitik derart auf den Kopf gestellt, wie es die Initianten verlangen, und seine Nationalbank gezwungen, Geld ohne Gegenwert in Umlauf zu bringen. Es gibt keinen Grund, die Schweiz einem solchen Risiko auszusetzen. Der Bundesrat, das Parlament, alle grossen Parteien der Schweiz und die Wirtschaft lehnen dieses Hochrisikoexperiment ab. Deshalb empfehlen auch wir Ihnen, die «Vollgeld-Initiative» abzulehnen. Mehr...

 

Kantonale Vorlagen Basel-Landschaft

 

NEIN zur Abschaffung des Bildungsrats

Es ist kaum ein Zufall, dass der Ruf nach Abschaffung des Bildungsrates im Baselbiet immer dann laut wird, wenn Sparmassnahmen im Bildungsbereich geplant sind. Mit einem Beirat, der keine Entscheidung treffen kann, wäre es für die Regierung einfach, das kantonale Bildungsangebot je nach finanzieller Lage zu kürzen. Was das Bildungswesen im Kanton Basel-Landschaft aber braucht, ist Planungssicherheit und Kontinuität. Nur so kann die Bildungsqualität weiter garantiert werden. Die Handelskammer beider Basel lehnt den Vorschlag des Regierungsrates, den Bildungsrat abzuschaffen und durch den Beirat Bildung zu ersetzen, ab. Für die Wirtschaft ist ein qualitativ hochstehendes Bildungssystem ein eminent wichtiger Standortfaktor. Diesem ist Sorge zu tragen und darauf zu achten, dass es nicht zu einem reinen Finanzfaktor degradiert wird. Deshalb lehnt die Handelskammer beider Basel die Vorlage ab und empfiehlt Ihnen, es gleichzutun.

 

NEIN zu nur einer Sprache auf Primarstufe

Die Handelskammer beider Basel lehnt die Initiative «Eine Fremdsprache auf der Primarstufe» mit Nachdruck ab. Mit der Annahme der Initiative würde der Kanton Basel-Landschaft zur Insel in der deutschschweizerischen Bildungslandschaft. Zudem wären die Baselbieter Schülerinnen und Schüler bezüglich ihrer Zukunftschancen benachteiligt und die interkantonale Mobilität für Fachkräfte mit ihren Familien beeinträchtigt. Aufgrund der Abweichung vom Harmos-Konkordat müsste der Landkanton zusätzlich mit einem Eingreifen durch den Bund riskieren: Der Bundesrat hat sich entsprechend schon mehrmals dazu geäussert und klar gemacht, dass jedes Schulkind in der Schweiz schon in der Primarschule eine zweite Landessprache zu lernen habe. Wir empfehlen Ihnen, die Initiative abzulehnen.

 

JA zur Änderung des Bildungsgesetz (Stufenlehrplan)

Die Handelskammer beider Basel unterstützt den Gegenvorschlag der Regierung. Die ursprüngliche Initiative verlangte, dass die Stufenlehrpläne ausschliesslich Stoffinhalte und Themen beinhalten sollen, die Kompetenzbeschreibungen hingegen nur noch als reine Hilfestellung degradiert werden. Dies hat der Regierungsrat richtigerweise abgelehnt, da die Kompetenzen Grundlage des Lehrplan 21 sind. Der Gegenvorschlag legt zusätzlich gemeinsame Bildungsinhalte fest und bietet Stoffverteilungspläne für die Sekundarschulen. Mit dieser Umsetzungshilfe soll den Lehrpersonen die Umstellung auf den Lehrplan 21 auf Sekundarstufe erleichtert werden, weshalb wir Ihnen empfehlen, die Initiative anzunehmen.

 

JA zur Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes

Für die reine Prüfung von Baugesuchseingaben ist im Kanton Basel-Landschaft aktuell eine Gebührenobergrenze von 100’000 Franken festgesetzt. Neu sollen die Gebühren keine Obergrenze mehr haben, wodurch der Kanton sein Budget weiter optimieren kann. Über die Gebührenordnung definiert der Regierungsrat die Details. Die Höhe der Gebühren kann flexibel ausgestaltet werden. Für die Bauherren der von dieser Änderung betroffenen Bauprojekte (jährlich im einstelligen Bereich) bleibt damit die Standortattraktivität erhalten. Die Handelskammer beider Basel befürwortet diese Änderung und empfiehlt Ihnen, die Gesetzesänderung anzunehmen.

 

Kantonale Vorlagen Basel-Stadt

 

4 x NEIN zu den «Wohn-Initiativen»

Die vier Initiativen führen zu Mehraufwand und zu mehr Bürokratie, hemmen Innovationen im Wohnungsmarkt und führen zu einer Zunahme der gerichtlichen Verfahren weg von der Schlichtung, was wiederum eine Verlängerung der Verfahren für mietrechtliche Streitigkeiten mit sich bringt. Dies erachten wir für den Wohn- und Investitionsstandort Basel als nicht zuträglich, weshalb wir Ihnen eine Ablehnung der «Wohn-Initiativen» empfehlen. Mehr...

 

Zum «Geldspielgesetz» des Bundes hat die Handelskammer beider Basel keine Parole beschlossen.

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